Unternehmensnachfolge mit unserer Expertise

Eine gelungene Unternehmensnachfolge ist für jeden Betrieb ein wichtiges Thema. Nicht alle Unternehmen können und wollen ihre Unternehmensnachfolge familienintern regeln. Immer häufiger zeigt sich, dass sich die Suche nach geeigneten Nachfolger:innen schwierig gestaltet: Viele junge Menschen ziehen eine gutbezahlte Festanstellung der Selbständigkeit vor. Ein Problem, das durch die demografische Entwicklung in der Zukunft eher verschärft auftreten wird.

Grundsätzlich ist eine langfristig geplante Übergangsphase hilfreich. Auch wenn die personelle Frage bereits geklärt ist, sollte für die Regelung aller rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen großzügig Zeit eingeplant werden.
Neben ausreichend Zeit braucht es Fachkenntnisse. Eine Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie impliziert zusätzlich oft eine emotionale Komponente, die von allen Beteiligten besondere Sorgfalt erfordert.

Die fachübergreifenden Qualifikationen und Mehrfachqualifikationen unseres Teams sind beim gesamten Prozess einer Unternehmensnachfolge von großem Vorteil. Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg unterstützt Sie kompetent in allen Fragen der Unternehmensnachfolge, sowohl bei Unternehmensveräußerungen wie auch bei einer Firmenübergabe innerhalb der Familie.

Unternehmensnachfolge und Firmenübernahmen in kompetenter Hand

Durch die Vielschichtigkeit des Übergabeprozesses ist die Durchführung einer Unternehmensnachfolge für alle Beteiligten eine Herausforderung. Unternehmer:in und Nachfolger:in, die Hausbank, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und gegebenenfalls weitere Expert:innen müssen zuerst die Fakten sichten und sammeln. Zur Klärung aller Schritte ist eine enge Zusammenarbeit unumgänglich; erst dann können konkrete Entscheidungen gefällt und durch Verträge zum Abschluss gebracht werden.

Dieses Prozedere ist uns, als Experten in der Rechts- und Steuerberatung, vertraut. Am Anfang besprechen wir mit unseren Mandant:innen die Ziele von Übergeber:in und Übernehmer:in und beraten gegebenenfalls zur Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung. Das setzt die Berechnung der Finanzierbarkeit und Kapitaldienstfähigkeit voraus und schließt die Offenlegung des Kapitalbedarfs für die Firmenübernahme mit ein. Wir prüfen dabei auch die Möglichkeit, staatliche Finanzierungs- und Förderprogramme mit einzubeziehen.

Gerne bespricht unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg die Bedeutung der einzelnen Schritte einer Unternehmensnachfolge persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie individuell und fachkundig zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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Zu Nacherbschaften und Freibeträge

Welche bzw. wie viele Freibeträge sind beim Zusammenkommen mehrerer Nacherbschaften möglich? Im Rahmen unserer erbrechtlichen Expertise informieren wir Sie gerne zu dieser Frage. Unser Team berät Sie, nach Terminvereinbarung, auch persönlich in unserer Kanzlei in Freiburg.

Führen mehrere Nacherbschaften auch zu mehreren Freibeträgen?

Eine Nacherbschaft besteht dann, wenn der Erblasser sowohl einen Vorerben wie auch einen Nacherben bestimmt. Sowohl Vorerbe wie Nacherbe sind Rechtsnachfolger des Erblassers. Der Nacherbfall tritt aber erst dann ein, wenn der Vorerbe das Erbe nicht antritt, also zum Beispiel stirbt. Der Vorerbe ist also gegebenenfalls ein „Erbe auf Zeit“.

Im konkret vom Finanzgericht München, Außensenate Augsburg verhandelten Fall vom November 2019 (Urteil des Bundesfinanzhofs / II-R-1/29 im Dezember 2021) ging es um Folgendes: Zwei Erblasser (Großvater und Großmutter) hatten denselben Vorerben (Tochter bzw. Tante der Nacherben) und nach deren Tod die Enkel als Nacherben eingesetzt. Nach dem Tod der Großeltern und auch der Tante traten die Nacherben das Erbe an. Sie beantragten in der Erbschaftsteuererklärung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), der Versteuerung der Nacherbfälle ihr Verwandtschaftsverhältnis zu den ursprünglichen Erblassern, also den Großeltern, zugrunde zu legen.
Das Finanzamt berücksichtigte in den Erbschaftsteuerbescheiden die Freibeträge von 400.000 € pro Erben. Dagegen legten die Nacherben Einspruch ein und forderten als Kläger und Revisionskläger gegenüber dem Finanzamt (FA) als Beklagtem und Revisionsbeklagtem ein, dass jedem von ihnen der Freibetrag von 400.000 € zweimal zustehe, also ein Freibetrag für jede Nacherbschaft, da es jeweils zwei Nacherbschaften betreffe.

Das Finanzgericht (FG) wie beide Klagen zurück (Veröffentlichung des FG-Urteils in Entscheidungen der Finanzgerichte 2020, 288) und begründete wie folgt: Einem Nacherben steht danach auch für mehrere gleichzeitig von demselben Vorerben zugefallene Nacherbschaften nur ein Freibetrag zu. Erbschaftsteuerrechtlich liegt, so die Begründung des FG, ungeachtet der Zahl der Nacherbschaften, ausschließlich ein einheitlicher Erwerb vom Vorerben vor.

Ihre individuellen Fragen zum Thema Nacherbschaften und Freibeträge beantworten wir gerne persönlich.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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Zur neuen Grundsteuerreform

Im Zuge der Grundsteuerreform werden bundesweit alle Grundstücke neu bewertet.

Neben dem Bundesmodell haben sich einzelne Bundesländer zu abweichenden Berechnungsmodellen entschlossen, Baden-Württemberg sieht beispielsweise ein sog. modifiziertes Bodenwertmodell vor, bei dem weniger Daten für Wohnimmobilien benötigt werden.

Eigentümerinnen und Eigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einzureichen- maßgebend ist hierbei, wer Eigentümer des Grundstücks am 01.01.2022 war.

Diese sogenannten „Feststellungserklärungen“ können ab dem 1. Juli 2022 eingereicht werden, die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.
Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt (weitere Informationen hierzu finden Sie z.B. unter www.grundsteuer-bw.de).

Unseren Bestandsmandanten sind wir gerne bei der Abgabe dieser Erklärung behilflich.

Da der Abgabezeitraum zeitlich sehr begrenzt ist und nach dem 31.10.2022 Verspätungszuschläge erhoben werden, benötigen wir Ihren Auftrag und die Unterlagen (siehe untenstehende Checkliste) bis zum 31.05.2022 um diese rechtzeitig prüfen und verarbeiten zu können.

Eine Checkliste der benötigten Unterlagen (nach derzeitigem Stand der vorhandenen Informationen der zuständigen Behörden) fügen wir diesem Schreiben bei. Bei der Recherche der Bodenrichtwerte, den Flächenberechnungen und sonstigen Fragen zu den benötigten Unterlagen sind wir gerne behilflich, soweit diese Angaben/ Informationen Ihnen nicht vorliegen.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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Checkliste Unterlagen Grundsteuer 2022

Wohngebäude Baden-Württemberg

• Grundbuchauszug (aktuell): erhältlich über das zuständige Grundbuchamt
• Aktenzeichen des Finanzamtes und ID des Grundstücks: private Eigentümer erhalten hierzu noch ein Anschreiben des Finanzamtes BW

Wohngebäude übrige Bundesländer

• Grundbuchauszug (aktuell): erhältlich über das zuständige Grundbuchamt
• Aktenzeichen des Finanzamtes und ID des Grundstücks : erhältlich über das zuständige Finanzamt
• Flächenberechnungen zu Wohn- und Nutzflächen
• Grundrisse
• Baujahr
• Anzahl der Stellplätze in Garagen oder Tiefgaragen
• Wesentliche Modernisierungen in den letzten 10 Jahren?

Betriebsgebäude (auch Land- und Forstwirtschaft) gesamte Bundesrepublik

• Grundbuchauszug (aktuell): erhältlich über das zuständige Grundbuchamt
• Aktenzeichen des Finanzamtes und ID des Grundstücks : erhältlich über das zuständige Finanzamt
• Flächenberechnungen zu Nutzflächen
• Grundrisse
• Baujahr
• Angaben zur Bauweise, z.B. Mauerwerk, Holzständerbauweise oder Metallbauweise
• Anzahl der Stellplätze in Garagen oder Tiefgaragen
• Wesentliche Modernisierungen in den letzten 10 Jahren?

Für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe sowie sonstige eigentumsgleiche Rechte, etc. werden noch weitere Angaben benötigt, die wir Ihnen nach Bekanntwerden noch mitteilen werden.

Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern – ein Überblick

Ob und wieviel Erbschaftssteuern bzw. Schenkungssteuern anfallen, hängt von mehreren Kriterien ab. In der Arbeit mit unseren Mandanten machen wir immer wieder die Erfahrung, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen besser sind als ihr Ruf. Erbschaftssteuern können zum Beispiel vermieden werden, indem eine Schenkung zu Lebzeiten ins Auge gefasst wird; allerdings greift dann die Schenkungssteuer. Es gilt also, genau zu prüfen und abzuwägen. In diesem Beitrag informieren wir zu den wichtigsten Fakten rund um Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern.

Gerne beraten wir Sie individuell und ausführlich zu diesem Thema. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg oder einen telefonischen Gesprächstermin.

Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern – worin besteht der Unterschied

Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) versteht unter einer Erbschaft die Übertragung von Vermögen oder Besitz eines Toten an einen Lebenden. Eine Schenkung wird gemäß § 516 BGB als unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden definiert. Erbschaften und Schenkungen sind faktisch nicht dasselbe, werden aber in Bezug auf die Steuerbelastung gleich eingestuft.

Steuerfreibeträge richten sich nach Steuerklasse und Verwandtschaftsgrad

Bei Erbschaften wie auch bei Schenkungen richtet sich die Höhe der Steuern bzw. der Steuerfreibeträge nach der Steuerklasse, dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Erbschaft bzw. Schenkung. Vereinfacht gesagt gilt: Je enger das familiäre Verhältnis bzw. die Verwandtschaft, desto höher sind die Freibeträge. So können Ehepartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro und Enkelkinder bis zu 200.000 Euro. Für Urenkel und Eltern, die von verstorbenen Kindern erben, liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro; die Obergrenze bei allen anderen liegt bei 20.000 Euro.

Der Schenkungssteuersatz liegt, je nach Steuerklasse und Höhe des verschenkten Vermögens, zwischen 7 und 50 Prozent. Dieser Satz wird entsprechend dem familiären Verhältnis bzw. dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Begünstigtem festgelegt, indem Verwandte bzw. Begünstigte drei Steuerklassen zugeordnet werden.

Sowohl bei einer Erbschaft wie bei einer Schenkung können Steuerpflichtige alle zehn Jahre einen persönlichen Freibetrag beanspruchen. Wir beraten Sie gerne konkret zu Ihrer persönlichen Situation. Dabei ist ein großer zeitlicher Vorlauf, gerade in diesem Bereich, immer von Vorteil.

Betriebsvermögen bei Schenkungen und Erbschaften

Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hat der Gesetzgeber bei der Übertragung von Betriebsvermögen großzügige Regelungen vorgesehen. Bei Einhaltung von sehr ausdifferenzierten Schwellenwerten können 85 % oder sogar 100 % des Betriebsvermögens steuerfrei bleiben. Eine sorgfältige Prüfung aller Bedingungen ist hier unerlässlich.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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Unternehmensgründung – gut geplant, verlässlich umgesetzt

Jede Unternehmensgründung erfordert eine fachlich versierte Vorbereitung, sollte also gut geplant und verlässlich umgesetzt werden. Das stellt sicher, dass potentielle Risiken ins Auge gefasst und vertraglich so weit wie möglich minimiert werden. Wie komplex die Vorbereitungen ausfallen, hängt von Faktoren wie der gewählten Rechtsform, des finanziellen Rahmens oder der Zahl der involvierten Geschäftspartner ab.

Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen der Unternehmensgründung. Dazu gehört zunächst eine verlässliche Beratung, bevor es an die sorgfältige Planung und Umsetzung aller Einzelschritte geht. Unsere Erfahrung und Expertise setzen für die Gründung und den Auf- oder Umbau des eigenen Unternehmens einen festen und zuverlässigen Rahmen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in unserer Kanzlei DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg.

Durchdachte Entscheidungen und rechtliche Absicherung sind wichtig bei jeder Unternehmensgründung

Im Vorfeld der konkreten Unternehmensgründung sollten bereits einige Punkte geklärt werden: Das Abwägen der unternehmerischen Chancen und Risiken gehört ebenso dazu wie die Bestimmung der Rechtsform, die Einhaltung von Fristen oder die Beantragung eines eventuellen Gründungszuschusses.
Wichtig ist auch, dass ein bankfähiger Businessplan vorliegt, und ein zeitlicher Rahmen für gegebenenfalls nötige Genehmigungen und Behördentermine erstellt ist. Diese Planungen nehmen eine gewisse Zeit in Anspruch und sollten im Zeitplan der Vorbereitungen berücksichtigt werden.

Natürlich ist die Wahl der Rechtsform von grundlegender Bedeutung für das künftige Unternehmen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie eine GbR sind zeitlich und finanziell weniger aufwändig zu gründen als Kapitalgesellschaften wie eine GmbH. Ausschlaggebend für die gewählte Gesellschaftsform sind aber weitreichende Kriterien wie die Haftung für das Gesellschaftsvermögen. Möglich ist auch eine Kombination aus beiden Typen, wie etwa einer GmbH & Co. KG oder – günstiger – einer UG & Co. KG.
Weitere zu klärende Punkte sind zum Beispiel, welche Rechte und Pflichten zum Firmennamen bestehen, was unter gewerblichen Schutzrechten zu verstehen ist oder welche Pflichten eine Geschäftsführung hat. Diese Vereinbarungen sollten im Vertrag unmissverständlich formuliert sein. Diese Vorkehrungen tragen dazu bei, dass eine Unternehmensgründung tatsächlich gut geplant und verlässlich umgesetzt wird.

Unternehmensgründer müssen während des Umsetzungsprozesses immer wieder Entscheidungen treffen. Vor allem in Bezug auf rechtliche Fragen betreten die Beteiligten oft Neuland. Individuelle Faktoren, eingebettet in die gesetzlichen Vorschriften, geben immer den Rahmen vor, in dem sich unser Team der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft zusammen mit den Mandanten bewegt und die dafür passenden rechtlichen und steuerlichen Formen ausarbeitet.

Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg kümmert sich fachkundig um alle steuerlichen Themen sowie Fragen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Gerne besprechen wir Ihre Fragen persönlich mit Ihnen. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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GmbH-Geschäftsführerverträge auf rechtssicherer Basis

Rechtssichere GmbH-Geschäftsführerverträge sind unabdingbar für alle Beteiligten. In ihnen werden sämtliche Rechte und Pflichten des Geschäftsführers geregelt. Sie sind, je nach Unternehmensgröße, Geschäftsbereich und Branche, ein komplexes Vertragskonstrukt.
Welche Anforderungen GmbH-Geschäftsführer-Verträge erfüllen sollten, erläutern wir in diesem Beitrag. Gerne beraten wir Sie persönlich zu weiteren Einzelheiten und individuellen Vertragsbedingungen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in unserer Kanzlei DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg.

Unser Fachwissen für sichere GmbH-Geschäftsführerverträge

Eine GmbH muss zwingend eine Geschäftsführung (bestehend aus einem oder mehreren Geschäftsführern) sowie eine Gesellschafterversammlung vorweisen. Im Rahmen dieser Regelungen sind Fremd-Geschäftsführer – hier ist der Geschäftsführer nicht zugleich Gesellschafter – und Gesellschafter-Geschäftsführer möglich. Dieser Unterschied macht sich bei Geschäftsführerverträgen hinsichtlich des Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts sowie des Risikos von verdeckten Gewinnausschüttungen bemerkbar. Die Erzielung der gewünschten Rechtsfolgen bei der Vermeidung oder Herbeiführung einer Sozialversicherungspflicht, die Höhe der Vergütung sowie das „Ob“ und „Wie“ eines Anspruchs auf Tantiemen etc. zählen bei GmbH-Geschäftsführerverträgen zu den grundlegenden Bestandteilen.

Auf diesem Gebiet stellt unser Fachwissen sicher, dass alle wichtigen Punkte sorgfältig erörtert und festgelegt werden. Wir sind auf Wunsch in Bezug auf den Entwurf oder eine Vertrags-Anpassung an der Seite unserer Mandanten und prüfen und optimieren bestehende Verträge in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher sowie in gesellschafts- und arbeitsrechtlicher Hinsicht. Ebenso begleiten und beraten wir die Vertragsverhandlungen, sowohl hinsichtlich neuer wie auch bestehender Geschäftsführerverträgen.

Natürlich hängt die Gestaltung von GmbH-Geschäftsführerverträgen von der Branche, der Unternehmensgröße, dem Geschäftsbereich und der Gesellschafterstruktur ab. Allerdings gibt es unabdingbare Vertragsbestandteile, die für alle GmbH-Geschäftsführerverträge gelten. Dazu gehören unter anderem der Umfang der Vertretungsbefugnis bzw. der Geschäftsführerbefugnis und deren nachträgliche Änderungsmöglichkeiten, die Vergütung (und ggf. weitere Leistungen), die Vertragslaufzeit und die Beendigungs-Modalitäten des Vertrags, sowie Haftungsfragen und Wettbewerbsverbot.

Nehmen Sie unsere Expertise in Anspruch, wenn es um die Gestaltung Ihrer GmbH-Geschäftsführerverträgen geht.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen zu gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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Steuervorteile mit Immobilien als Kapitalanlage

Steuervorteile beim Kauf einer Immobilie bieten den Eigentümern vor allem dann Vorteile, wenn sie die Immobilie vermieten, also nicht selbst nutzen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Einzelheiten in Bezug auf langfristige Steuervorteile bei der Vermietung von Immobilien. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in unserer Kanzlei in Freiburg.

Kapitalanlage Immobilien: Steuervorteile und solide Einnahmen

Grundsätzlich sind Immobilien eine sichere Geldanlage und darüber hinaus ein wertvoller Baustein der Altersvorsorge. Es ist zwar damit zu rechnen, dass das derzeitige Preisniveau auf dem Immobilienmarkt in den kommenden Jahren zumindest nicht noch weiter ansteigt. Immobilien unterliegen jedoch – je nach Lage und Einstandspreis – kaum einem Preisverfall.

Vermieter einer Immobilie müssen ihre Mieteinnahmen in der Steuererklärung als Einkommenssteuer deklarieren. Dabei können Vermieter mehrere Möglichkeiten zur Senkung ihrer Steuerlast nutzen. Zu nennen sind hier die Erwerbskosten, die Kosten für eine Renovierung und für die Suche nach Mietern (darunter fallen z. B. Immobilienanzeigen, Maklerhonorar oder die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises etc.).

Erwerbskosten, Reparatur- und Renovierungskosten, Hausnebenkosten möblierte Wohnung

Erwerbskosten: Sie gehören bei Vermietung über die Abschreibung für Anschaffung (AfA) zu den steuerlich abziehbaren Werbungskosten, allerdings nur die Kosten des Gebäudes, nicht der Grund und Boden. Auch die Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar- oder Maklerkosten, gegebenenfalls das Architektenhonorar) können steuerlich geltend gemacht werden.
Reparatur- und Renovierungskosten: Vermieterinnen und Vermieter können diese entweder direkt oder verteilt auf bis zu fünf Jahren steuerlich geltend machen.
Hausnebenkosten: Diese können auf die Mieter umgelegt werden und gelten steuerlich als Einkünfte. Allerdings gehören auch sie zu den steuerlich abziehbaren Werbungskosten.
Vermietung einer möblierten Wohnung: Hierbei können die Einrichtungskosten für Mobiliar und Ausstattung bis zu einem Betrag von 800 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Anwaltsgebühren und Prozesskosten: Auch diese können, falls sie in Zusammenhang mit der Vermietung stehen, steuerlich geltend gemacht werden.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen zu gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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Ein frohes Weihnachtsfest und gute Wünsche zum neuen Jahr 2022

wünschen wir allen unseren Mandanten und Geschäftspartnern und Ihren Familien.

Das zu Ende gehende Jahr wollen wir zum Anlass nehmen, uns für die angenehme Zusammenarbeit und für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten besinnliche Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022.

Ihre
Dobler & Partner Partnerschaft mbB

Familiengesellschaft und Vermögensnachfolge (Teil II)

Im News-Beitrag des letzten Monats haben wir die wesentlichen Punkte einer Familiengesellschaft als unter Umständen sehr empfehlenswertes Instrument der Nachfolgeplanung erläutert. Im aktuellen Beitrag informieren wir zu den wichtigsten Schritten bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation und erstellen einen Überblick des gesamten Prozederes, des zeitlichen Ablaufs und natürlich auch zu den damit verbundenen Kosten. Vereinbaren Sie dazu einen Gesprächstermin in unserer Kanzlei DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg.

Familiengesellschaft als flexible, intelligente, rentable Form der Vermögensnachfolge

In den weitaus meisten Fällen ist eine Familiengesellschaft vor allem zur Bündelung und Weitergabe von Privatvermögen interessant, bei dem es um die reine Vermögensnachfolge geht. Es kann aber auch Betriebsvermögen im Rahmen der Unternehmensnachfolge durch eine Familiengesellschaft gebündelt und verwaltet werden. Heute verfügen viele Unternehmer und Führungskräfte über beträchtliche Vermögenswerte, auch in Form von privaten Immobilien, sowie Geld und Wertpapieren. Aus steuerlicher Sicht spricht vieles dafür, Ehegatten und Kinder noch zu Lebzeiten daran zu beteiligen. Mit einer frühzeitigen Übertragung auf Angehörige verkleinern Unternehmer und Vorstände Haftungsrisiken oder agieren vorsorglich, um eine befürchtete Zerschlagung des Vermögens – zum Beispiel durch Scheidung, Erbfälle oder Gläubigerzugriff – zu verhindern.
Ein weiteres Argument für die Familiengesellschaft als Form der Vermögensnachfolge ist der nachvollziehbare Wunsch der Schenkenden, bis zum eigenen Tod oder zumindest noch möglichst lange die Kontrolle über das Vermögen zu behalten und dafür auch Instrumente in Form von möglichen Rückforderungen zur Hand zu haben. Dass die klassischen Regelungen der Vermögensnachfolge diese Form der Kontrolle nicht bieten, spricht für die Wahl einer Familiengesellschaft, um die Vermögensnachfolge zufriedenstellend für alle Beteiligten zu regeln.

Fachwissen und Erfahrung in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht sind unabdingbar, um die komplexe Konzeption und Umsetzung von Familiengesellschaften für Unternehmer und Privatpersonen korrekt umzusetzen. Zunächst erstellen wir einen individuellen Vermögensnachfolge-Plan auf der Grundlage der Vermögens- und Familiensituation. Unser weiteres Vorgehen umfasst die Erarbeitung des Familiengesellschaftsvertrags einschließlich Gründungsdokumenten, Einbringungsverträgen oder Anteilsübertragungen. Die Gestaltung der einzelnen Vertrags-Punkte hängt von individuellen Umständen ab, zum Beispiel der Art und Größe des Unternehmens bzw. des Familienvermögens und der Zahl der beteiligten Personen.

Ist die Ausgestaltung des Vertrags abgeschlossen, bereiten wir Notartermine vor, stimmen uns mit Finanzämtern ab und erstellen Schenkungsteuererklärungen. Möglicherweise ist auch, falls Minderjährige beteiligt sind, eine Absprache mit dem Familiengericht notwendig. Wir informieren im Vorfeld über den zu erwartenden Ablauf und begleiten unsere Mandanten in enger Abstimmung.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen zu gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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Nachfolgeplanung in Form einer Familiengesellschaft

Welche Vorteile bietet eine Nachfolgeplanung als Familiengesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)? Unabhängig von den gewählten Regelungen empfiehlt sich eine frühzeitige und individuell angepasste Nachfolgeplanung – vor allem, wenn es um ein umfangreiches Vermögen geht, z.B. in Form von Immobilien und Wertpapieren. Im Idealfall sollten Vermögenswerte nach einem möglichst individuellen Plan auf die nächste Generation übertragen werden, Schenkungen gezielt möglich sein und Sicherheiten für den eigenen Ruhestand hinterlegt sein. Im folgenden Beitrag informieren wir zu den wichtigsten Punkten der Familiengesellschaft als Instrument der Nachfolgeplanung.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu diesem Thema. Vereinbaren Sie dazu einen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg.

Wesentliche Vorteile einer GbR-Familiengesellschaft für die Nachfolgeplanung

Was spricht konkret für die Gründung einer sogenannten „Familiengesellschaft“ als Mittel der Nachfolgeplanung? Zunächst kann die Verwendung des gesamten Familienvermögens auf den Euro genau geplant und sorgfältig gesteuert werden, indem es zunächst zusammengefasst wird. Steuerliche Freibeträge können mit der Gründung einer Familiengesellschaft in Form einer GbR gezielt genutzt werden. Kinder dürfen beispielsweise nach und nach aus dem Familienvermögen beschenkt werden: Alle zehn Jahre kann jedes Kind im Rahmen des Freibetrags mit 400.000 Euro bedacht werden, ohne dass Schenkungssteuern dafür fällig werden.

Familiengesellschaft auch mit minderjährigen Anteilseignern möglich

Eine Familiengesellschaft kann auch mit minderjährigen Anteilseignern gegründet werden. In solchen Fällen werden diese nicht durch ihre eigenen Eltern vertreten, vielmehr wird ein sogenannter „Ergänzungspfleger“ bestimmt, der die Belange der Kinder innerhalb der Familiengesellschaft vertritt. So können – wenn Kinder in der Familiengesellschaft vertreten sind – Schenkungssteuerfreibeträge über viele Jahre besser ausgeschöpft werden. Generell ist die Wahl einer Familiengesellschaft eine gute Möglichkeit, das Familienvermögen auf die nächste Generation zu übertragen und zugleich hohe Summen an Einkommensteuer und Erbschaftssteuer zu sparen.

Die maßgeschneiderte Gestaltung eines Gesellschaftsvertrags für eine Familiengesellschaft ist bei einem auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt gut aufgehoben. In unserer Kanzlei in Freiburg unterstützt Sie unser fachlich versiertes und erfahrenes Team, wenn es darum geht, Ihre Vermögensnachfolge so zu regeln, wie es Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht und den gegebenen Umständen gerecht wird.

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GmbH-Jahresabschlüsse – ein Überblick

Grundsätzlich erfüllen Jahresabschlüsse den Zweck, Unternehmen und Finanzbehörden nach einem abgeschlossenen Geschäftsjahr über den Stand des Unternehmens zu informieren. Es handelt sich dabei um komplexe Dokumente mit festgelegten Bestandteilen und Fristen, aber auch – je nach Unternehmensgröße und Umsatz – vereinfachten Abläufen.
Unser Team der Dobler Treuhand Gesellschaft erstellt GmbH-Jahresabschlüsse nach Handels- bzw. Steuerrecht unter Beachtung aller gesetzlichen Regelungen und individuellen Besonderheiten. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu unserem Vorgehen bei GmbH-Jahresabschlüssen. Vereinbaren Sie bitte zunächst einen telefonischen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg.

Unsere Expertise und Erfahrung bei der Erstellung von GmbH-Jahresabschlüssen

Für die Rechtsformen der GmbH und GmbH & Co.KG, oHG, KG, UG, gGmbH, gUG, AG und KGaA sind Jahresabschlüsse ab einem Jahresumsatz von 600.000 Euro oder einem Gewinn von 60.000 Euro pro Jahre zwingend vorgeschrieben. Diese klassischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse sind umfangreicher als die einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR).

Welche Bestandteile gehören in GmbH-Jahresabschlüsse? Unabdingbar sind die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Bilanz eines Geschäftsjahres. Abhängig von der Unternehmensgröße müssen sie außerdem einen Lagebericht und einen Anhang enthalten.

  • Die Gewinn- und Verlustrechnung wird erstellt auf Grundlage der Salden der Erfolgskonten der Finanzbuchhaltung: An erster Stelle die Erträge, dann die Aufwendungen und zum Schluss die Differenz von beidem in Form von Gewinn oder Verlust.
  • Die Bilanz listet das Geschäftsvermögen auf und besteht aus der Aktiv- und Passivseite. Die Aktivseite nennt das gesamte betriebliche Vermögen (zum Beispiel in Form von Immobilien, Einrichtung, Warenbeständen, Bankguthaben, Kassenbestand). Die Passivseite vermerkt das Eigenkapital und die betrieblichen Verbindlichkeiten (zum Beispiel Bankkredite); auch der Gewinn oder Verlust wird auf der Passivseite verbucht.

Warum sich Expertenwissen für GmbH-Jahresabschlüsse lohnt

Kleine Unternehmen profitieren von zahlreichen Vereinfachungen und könnten GuV, Bilanz, Lagebericht und Anhang theoretisch selbst erstellen. Allerdings empfiehlt sich angesichts der in § 267 Abs.3 HGB festgelegten Vorschriften und Ausnahmen bereits für Kleinstkapitalgesellschaften die Beauftragung einer erfahrenen Steuerberatungs-Kanzlei, die das Unternehmen auch vor den Finanzbehörden vertritt. Damit verlängern sich außerdem die Abgabefristen beim Finanzamt für den Jahresabschluss samt Steuererklärung.

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Grundlegende Fakten zum Geschäftsführervertrag GmbH

Was gehört in jeden Geschäftsführervertrag GmbH, was muss schon beim Entwurf bedacht werden? In der Regel ist ein solcher Vertrag ein komplexes Vertragskonstrukt. Ob nun ein neuer Vertrag aufgesetzt oder ein bestehender Geschäftsführervertrag aktualisiert wird – in jedem Fall sollte er eindeutig formuliert und rechtlich wasserdicht sein. Welche Aspekte in einem Geschäftsführer-Vertrag GmbH unverzichtbar sind, erläutern wir in diesem News-Beitrag. Gerne berät Sie unser Team von der Dobler Treuhand Gesellschaft individuell und ausführlich zu allen Einzelheiten in Bezug auf einen Geschäftsführervertrag GmbH. Vereinbaren Sie bitte zunächst einen telefonischen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg.

Wichtige Punkte bei der Erstellung oder Veränderung eines Geschäftsführervertrags GmbH

Beim Verfassen eines neuen Geschäftsführervertrags, bei der Einstellung eines weiteren Geschäftsführers oder der Anpassung eines bestehenden Geschäftsführervertrags stellt unser Fachwissen sicher, dass alle wichtigen Punkte sorgfältig bedacht und fixiert werden. Auf Wunsch begleiten wir unsere Mandanten bereits beim Entwurf oder in Bezug auf eine Vertrags-Anpassung. Wir prüfen und optimieren bestehende Verträge in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher sowie in gesellschafts- und arbeitsrechtlicher Hinsicht. Je nach individueller Situation begleiten und beraten wir die Vertragsverhandlungen, sowohl zu neuen wie auch zu bestehenden Geschäftsführerverträgen.

Wovon hängt die Ausgestaltung eine Geschäftsführervertrags GmbH ab?

Dabei versteht es sich von selbst, dass sich die Ausgestaltung eines Geschäftsführervertrags GmbH an der Branche, der Unternehmensgröße, am Geschäftsbereich und an der Gesellschafterstruktur orientiert. Allerdings gibt es unverzichtbare Regelungsbereiche, die für jeden Geschäftsführervertrag GmbH gelten. Dazu gehören zum Beispiel der Umfang der Vertretungsbefugnis bzw. der Geschäftsführerbefugnis und deren nachträgliche Änderungsoptionen, die Vergütung (und ggf. weitere Leistungen), die Vertragslaufzeit und die Auflösungs-Modalitäten des Vertrags, außerdem Haftungsfragen und Wettbewerbsverbot.

Diese grundlegenden Punkte der zu regelnden Aspekte verdeutlichen bereits, dass Fachwissen und Erfahrung zur Vermeidung von Risiken und später auftretenden Unstimmigkeiten wichtig sind. Profitieren Sie von unserer Expertise, wenn es um die Neu- oder Umgestaltung eines Geschäftsführervertrags GmbH geht.

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Steuervorteile beim Kauf von denkmalgeschützten Immobilien

Beim Kauf von Denkmalimmobilien profitieren Käufer von erheblichen Steuervorteilen. Grundsätzlich bietet die Investition in denkmalgeschützte Gebäude mehrere Vorteile, sowohl als sichere Geldanlage wie auch in steuerlicher Hinsicht. In diesem Beitrag informieren wir zu den wichtigsten Fakten.

Unser Team von der Dobler Treuhand Gesellschaft berät Sie gerne individuell und ausführlich zu den Einzelheiten in Bezug auf langfristige Steuervorteile beim Kauf von Denkmalimmobilien. Vereinbaren Sie zunächst einen telefonischen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg.

Denkmalimmobilien gewähren solide Einnahmen und hohe Steuervorteile

Zu Recht gelten Immobilien als sichere Geldanlage und als verlässlicher Baustein für die Altersvorsorge. Sie unterliegen, abhängig von der Lage und dem Einstandspreis, kaum einem Preisverfall. Experten prognostizieren für den Immobilienmarkt auch für die nahe Zukunft ein anhaltend hohes Preisniveau.

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erwirbt, profitiert von attraktiven Steuervorteilen sowie KfW-Fördermöglichkeiten; außerdem können höhere Mietrenditen erzielt werden.
Anleger kommen in den Genuss einer hohen Abschreibung (Denkmal-Afa) von 12 Jahren sowie einem steuerfreien Veräußerungserlös bei einem Verkauf nach 10 Jahren. Auf der Grundlage von § 7h/7i im Einkommensteuergesetz können Käufer von Denkmalimmobilien etwaige Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die aufgrund einer erhöhten Abschreibung anfallen, mit ihrem zu versteuernden Einkommen verrechnen.
Dabei können innerhalb von 12 Jahren Modernisierungskosten zu 100 % (einschließlich anteiliger Nebenkosten) geltend gemacht werden. Ein Beispiel: während der ersten 8 Jahre können 9 % der Denkmal-Afa und während der restlichen 4 Jahre 7 % genutzt werden. Ebenfalls kann die Abschreibung, die auf den Altbauanteil fällt, geltend gemacht werden (2 % bzw. 2,5 %). In die Berechnung fließen auch Finanzierungskosten und Mieterträge ein.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Investition in eine Denkmalimmobilie Steuervorteile durch einen hohen und beschleunigten Steuerrückfluss innerhalb von 12 Jahren bietet, der im Nachhinein den Kaufpreis bzw. die Tilgung de facto senkt. Zu beachten sind allerdings besondere formale Anforderungen, wie eine behördliche Bescheinigung, die zwingend vor Ausführung von Baumaßnahmen vorliegen muss.

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Betriebsprüfungen professionell begleitet

Betriebsprüfungen sind Außenprüfungen, die von den Finanzbehörden bei einem Unternehmen durchführt werden. Sie sollen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherstellen, indem sie die Verhältnisse des steuerpflichtigen Unternehmens ermitteln, prüfen und beurteilen.

Vorab werden Betriebsprüfungen durch eine Prüfungsanordnung angekündigt, die sich an das betroffene Unternehmen richtet, bei einer Empfangsvollmacht des Steuerberaters aber an diesen geschickt wird. Üblich ist auch, dass die Prüfungsabsicht dem Steuerberater telefonisch angekündigt wird, noch bevor die Prüfungsanordnung schriftlich erfolgt. Nach dem Eingang der schriftlichen Anordnung kann ein Mandant keine Selbstanzeige nach § 371 AO mehr stellen bzw. ab diesem Moment hat eine Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung mehr.

Nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg im Oktober 2020 beschlossen, dass Außenprüfungen unter Beachtung strenger Hygiene-Regeln weiterhin möglich sind. Allerdings muss dazu ein separates Prüfzimmer zur Verfügung stehen, das ausschließlich durch die Prüferin oder den Prüfer genutzt wird.

Unser Team von der Dobler Treuhand Gesellschaft berät Sie gerne individuell und ausführlich zu diesem Thema. Vereinbaren Sie zunächst einen telefonischen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg.

Zum Ablauf von Betriebsprüfungen

Für eine Betriebsprüfung gibt es verschiedene Gründe: Nicht zwingend müssen es Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen, den Steuererklärungen oder in der steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnung sein. Geprüft wird ebenso infolge einer Zufalls-Auswahl oder durch festgelegte Prüfungsschwerpunkte bei einzelnen Branchen. Die formellen Regelungen hierzu finden sich in der sogenannten Betriebsprüfungsordnung, aus der sich für die Finanzverwaltung bindende Vorgaben ergeben, etwa zu Größenkriterien, Prüfungsturnus, Zustellungen etc.

Der Ablauf von Betriebsprüfungen ist durch steuerrechtliche Rahmenvorschriften festgelegt, die sich teilweise gerade durch die Corona-Situation anders gestalten als vorgeschrieben (zum Beispiel in Bezug auf den Ort bzw. die Räumlichkeiten, wie oben angeführt). In jedem Fall sind die Prüfenden dazu verpflichtet, den Steuerpflichtigen und seinen Steuerberater über den Fortgang der Prüfung auf dem Laufenden zu halten.

Mit der Schlussbesprechung nach Abschluss der Betriebsprüfung sollen etwaige strittige Punke geklärt werden. Wurde bereits im Vorfeld eine Einigung erzielt, kann die Schlussbesprechung auch entfallen. Im Anschluss an eine Betriebsprüfung ergibt sich die Chance, eine „verbindliche Zusage“ zur zukünftigen Behandlung bestimmter, bereits verwirklichter Sachverhalte zu bekommen. Ebenfalls möglich ist die Übersendung der Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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Erbschafts- und Schenkungssteuer

Erbschaften und Schenkungen ziehen bei Überschreiten bestimmter Freibeträge Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer nach sich. Die hier geltenden gesetzlichen Regelungen sind besser als ihr Ruf: Diese Erfahrung machen wir in der Praxis immer wieder. Um das Anfallen von Erbschaftssteuer zu vermeiden, wird oft eine Schenkung zu Lebzeiten ins Auge gefasst; allerdings greift dann die Schenkungssteuer. In diesem Beitrag informieren wir zu den wichtigsten Fakten rund um Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Wir beraten Sie gerne individuell und ausführlich zu diesem Thema. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg oder einen telefonischen Gesprächstermin.

Wie sich Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterscheiden

Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) versteht unter einer Erbschaft die Übertragung von Vermögen oder Besitz eines Toten an einen Lebenden. Eine Schenkung wird gemäß § 516 BGB als unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden definiert. Erbschaften und Schenkungen sind faktisch nicht dasselbe, werden aber in Bezug auf die Steuerbelastung gleich eingestuft.

Steuerfreibeträge sind abhängig von Steuerklasse und Verwandtschaftsgrad

Bei Erbschaften wie auch bei Schenkungen richtet sich die Höhe der Steuern bzw. der Steuerfreibeträge nach der Steuerklasse, dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Erbschaft bzw. Schenkung. Vereinfacht gesagt gilt: Je enger die Verwandtschaft, desto höher sind die Freibeträge. So können Ehepartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro und Enkelkinder bis zu 200.000 Euro. Für Urenkel und Eltern, die von verstorbenen Kindern erben, liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro, bei allen anderen gelten 20.000 Euro als Obergrenze.

Je nach Steuerklasse und Höhe des vererbten bzw. verschenkten Vermögens liegt der Schenkungssteuersatz zwischen 7 und 50 Prozent. Der Satz wird entsprechend dem Verwandtschaftsgrad festgelegt; dabei werden Verwandte bzw. Begünstigte drei Steuerklassen zugeordnet. Auch diese Steuerklassen sind abhängig vom familiären Verhältnis zwischen Erblasser/Schenkendem und Begünstigtem.

Steuerpflichtige können, sowohl bei der Erbschaftssteuer wie der Schenkungssteuer, alle zehn Jahre einen persönlichen Freibetrag beanspruchen. Wir beraten Sie gerne konkret zu Ihrer persönlichen Situation. Dabei ist ein großer zeitlicher Vorlauf, gerade in diesem Bereich, immer von Vorteil.

Betriebsvermögen bei Schenkungen und Erbschaften

Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hat der Gesetzgeber bei der Übertragung von Betriebsvermögen großzügige Privilegierungen vorgesehen. Bei Einhaltung von sehr ausdifferenzierten Schwellenwerten können 85 % oder sogar 100 % des Betriebsvermögens steuerfrei bleiben. Dies bedarf aber einer sorgfältigen Prüfung und Gestaltung.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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Zur Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter

Die Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter ist rückwirkend zum 01.01.2021 geplant. Damit sollen wirtschaftliche Anreize gesetzt und die Digitalisierung gefördert werden. Aufgrund der Corona-Pandemie können nach den Plänen von Bund und Ländern bestimmte digitale Wirtschaftsgüter wie Computerhardware und Software zur Datenverarbeitung in Zukunft im Anschaffungsjahr steuerlich vollständig geltend gemacht werden.
Wir beraten Sie gerne individuell und ausführlich zu diesem Thema. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg oder einen telefonischen Gesprächstermin.

Geplante Sofortabschreibung – auch im Home-Office von Vorteil

Unter „geringwertigen Wirtschaftsgütern“ versteht man selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher geringwertiger Wirtschaftsgüter können nach der aktuellen Rechtslage bis zur Höhe von 800 € netto sofort abgeschrieben werden. Somit verkürzt sich die Abschreibung des betreffenden Wirtschaftsgutes von bisher mehreren Jahren – zum Beispiel galt bisher für Computerhardware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren – auf ein Jahr.
Aufgrund der Pandemie, so sieht es der aktuelle Beschluss von Bund und Ländern vor, sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 sofort abgeschrieben werden können. Darunter fallen Anschaffungen von Computerhardware, Software und Peripheriegeräten. Deren Sofortabschreibung soll nun im Jahr des Kaufs oder der Herstellung vollständig möglich sein. Diese Regelung ist auch für alle, die im Home-Office arbeiten, von Vorteil.

Gerne beraten wir von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft Sie umfassend zur Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter. Profitieren Sie von unseren fachübergreifenden Mehrfachqualifikationen.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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Den eigenen Selbständigen-Status überprüfen – Risiko Statusfeststellungsverfahren

Die Überprüfung des Selbständigen-Status‘ gehört zu den Aufgaben der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Wird dieser den geschäftsführenden Unternehmern aberkannt, kann das eine teure und riskante Angelegenheit werden. Im Rahmen des sogenannten Statusfeststellungsverfahrens betrifft die umstrittene Praxis vor allem kleinere Unternehmen bzw. deren Gesellschafter-Geschäftsführer. Wer als Unternehmer oder Geschäftsführer unwissentlich nicht selbständig ist, muss damit rechnen, rückwirkend hohe Sozialbeiträge abführen zu müssen.
Das Verfahren wird auf schriftlichen Antrag oder im Rahmen von Betriebsprüfungen von der Rentenversicherung angestrengt. Damit sollen etwaige Scheinselbständigkeiten eindeutig festgestellt und Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus beseitigt werden.

Haben Sie Fragen zu dieser Thematik? Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg zur Klärung der individuellen Fakten.

Worauf es beim Selbständigen-Status ankommt – selbständig oder festangestellt

Ein Schreckensszenario vor allem für kleine Unternehmen: Stellt die Clearingstelle Scheinselbständigkeit fest, muss mit unter Umständen sehr hohen Nachzahlungen von nicht gezahlten Sozialbeiträgen gerechnet werden. Die Nachzahlung von Sozialbeiträgen der letzten vier Jahre können sich schnell auf fünf- oder sechsstellige Beträge summieren und im ungünstigsten Fall das Aus für einen Betrieb bedeuten.

Diese Situation kann zum Beispiel dann eintreten, wenn ein Geschäftsführer nur einen Minderheitsanteil am Unternehmen hält. Um trotzdem als Selbständiger zu gelten, muss dann eine umfassende Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag verankert sein (B 12 R 25/18). Das heißt, dass Geschäftsführer in der Regel nur dann noch den Selbständigen-Status besitzen, wenn sie mehr als 50 Prozent am Stammkapital halten oder ein Vetorecht ausdrücklich vereinbart wurde, obwohl ihr Anteil darunter liegt.

Wird der Selbständigen-Status durch ein freiwilliges oder verbindliches Statusfeststellungsverfahren abgesprochen, das Ergebnis der Prüfung vom Betroffenen aber angezweifelt werden: Er kann Widerspruch einlegen und bei mangelndem Erfolg Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben. Die Nachweispflicht für eine fehlerhafte Status-Einschätzung liegt allerdings beim Antragsteller.
Gerne berät Sie unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft umfassend zu Ihrem Versicherungsstatus, zu Ihrem Status-Bescheid und zu Ihren Erfolgsaussichten bei Widerspruch und Klage.

Gerne bespricht unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg Ihre Fragen persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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Transparenzregister II – Zweck und Meldepflicht

Welchen Zweck erfüllt das Transparenzregister, wie ist die Meldepflicht geregelt? In mehreren Beiträgen informieren wir zu diesem aktuellen Thema (siehe November-Beitrag 2020).
Das gesetzlich vorgeschriebene Transparenzregister, auch „Geldwäschegesetz“ genannt, besteht seit Oktober 2017 und soll bestehende gesellschaftsrechtliche Beteiligungsstrukturen offenlegen. Es wird umgesetzt, indem es die Nennung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und von eingetragenen Personengesellschaften einfordert.

Hintergrund des Transparenzregisters ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Als auf europäischer Ebene neu gefasstes Instrument des Geldwäschegesetzes (GwG) trat es im Juni 2017 als Teil des Geldwäscherichtlinie-Umsetzungsgesetzes in Kraft und soll dazu dienen, europäische Rechtsvorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Unternehmer und Betriebe sollten sicherstellen, dass die Transparenzregistereintragung stets aktuell und vollständig ist. Wer der gebotenen Eintragung nicht oder unvollständig nachkommt, riskiert hohe Bußgeld-Zahlungen.

Gerne informiert Sie unser Team von der DTG dobler Treuhandgesellschaft persönlich zu den Regelungen des Transparenzregisters und den jeweiligen Neuerungen durch den Gesetzgeber.

Meldepflicht in das Transparenzregister

Generell gilt die Eintragungspflicht in das Transparenzregister für alle Unternehmen. Allerdings gibt es auch gesetzliche Ausnahmen. Als bereits erfüllt gilt die Meldepflicht nach § 20 Abs. 2 GwG, wenn die Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten anhand von Dokumenten und Eintragungen elektronisch ersichtlich sind aus den folgenden Registern:

• Handelsregister (§ 8 des Handelsgesetzbuches)
• Partnerschaftsregister (§ 5 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes)
• Genossenschaftsregister (§ 10 des Genossenschaftsgesetzes)
• Vereinsregister (§ 55 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
• Unternehmensregister (§ 8b Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs)

Allerdings steht diese Regelung, so informierte das Bundesfinanzministerium noch vor Weihnachten 2020, bereits auf der Kippe. Bundesfinanzminister Olaf Scholz plant, das Transparenzregister zum Vollregister umzugestalten. Damit wäre die jetzige oben beschriebene Handhabung hinfällig, nach der die Meldepflicht der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister für alle jene entfällt, deren Eigentums- und Kontrollstruktur aus anderen Registern (s.o.) abrufbar ist. Das würde für fast zwei Millionen deutsche Unternehmen zu einem erheblichen Mehraufwand führen.

GmbH-Gesellschafter beziehen sich unter Bezugnahme auf § 40 GmbH-Gesetz (GmbHG) gerne auf die möglicherweise im Handelsregister bereits hinterlegte Gesellschafterliste, ohne die Hinterlegung oder deren Aktualität und Vollständigkeit zu überprüfen. Was dies für die Geschäftsführung einer GmbH konkret bedeuten kann, erläutern wir im kommenden Februar-Newsbeitrag.

Gerne besprechen wir von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg Ihre Fragen zum Transparenzregister persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2021

Liebe Mandanten, liebe Geschäftspartner,

2020 wird uns als Jahr mit besonderen Herausforderungen in Erinnerung bleiben. Nun, da es zu Ende geht, beschert uns die Corona-Pandemie auch außergewöhnliche Umstände rund um Weihnachten und Silvester. „Alle Jahre wieder“ will nicht richtig passen zu diesem Jahresende. Und doch kann sich glücklich schätzen, wer im vergangenen Jahr von einer Covid-Erkrankung oder einer existenziell bedrohlichen Lage verschont geblieben ist.

Ihnen allen wünschen wir von Herzen Gesundheit für das kommende Jahr sowie stabile wirtschaftliche Verhältnisse, damit Sie Ihrer Arbeit nachgehen und optimistisch nach vorne blicken können.

Und trotz und gerade der coronabedingten Einschränkungen wünschen wir im Namen des ganzen Teams der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH
Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Ihren Familien zu diesem Weihnachtsfest 2020 entspannte Festtage, gemütliche Stunden und genussvolle Momente und alles Gute für das neue Jahr 2021!

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

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Das Transparenzregister und seine Aufgaben

Was versteht man unter dem sogenannten Transparenzregister, welche Aufgaben erfüllt es, wer ist meldepflichtig, welche Sanktionen sind festgelegt? Diese und weitere Fragen zu Zweck und Zielen, zu Meldepflichten und zur Umsetzung des Transparenzregisters beantworten wir in an dieser Stelle in mehreren Beiträgen.

Eingerichtet wurde das Transparenzregister 2017 infolge von Änderungen im Geldwäschegesetz (BGB, Nr. 39, vom 24. Juni 2017, S. 1822ff) auf der Grundlage einer Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/840. Die Verpflichtung, ein Transparenzregister zu erstellen, gilt für alle EU-Mitgliedstaaten.

Die Aufgabe der Transparenzregister besteht darin, Angaben zu den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten (siehe unten) von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zu erfassen.
Gerne informiert sie die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg persönlich zum Thema Transparenzregister und zur Frage, wozu Unternehmen verpflichtet sind.

Die wichtigsten Informationen zum Transparenzregister

Wer führt das Transparenzregister? Zuständig ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH. Diese Stelle gibt allgemein Auskunft und beantwortet Anfragen zur Nutzung wie zum Beispiel der Eintragung oder Einsichtnahme.

Was und wer muss in das Transparentregister eingetragen werden?
Angezeigt werden müssen „Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts – zum Beispiel AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, KG a.A., Europäische Aktiengesellschaft (SE) und eingetragene Personengesellschaften (u.a. OHG, KG, Partnerschaften) sowie von bestimmten Trusts und Treuhändern von nichtrechtsfähigen Stiftungen mit eigennützigem Stiftungszweck und Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen, vgl. §§ 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 und 2 GwG.“ (Quelle: IHK Frankfurt am Main).

Was ist mit dem Begriff des „wirtschaftlich Berechtigten“ gemeint?
Man versteht darunter laut § 19 Abs. 2 iVm § 3 Abs. 1 und 2 GwG natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.

Gerne bespricht unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg Ihre Fragen zum Transparenzregister individuell mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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