Welche zeitlichen Fristen sollten Sie für die Steuererklärung 2017 beachten? Die Abgabefristen variieren zwischen dem 1. Juni 2018 und dem 2. Januar 2019, je nachdem, wer die Steuererklärung erstellt und auf welche Weise diese dem Finanzamt übermittelt wird (Papier oder digital). Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert Sie gerne persönlich zum Thema Abgabefristen für die Steuererklärung 2017.
Was sollten Sie zu den Abgabefristen für die Steuererklärung 2017 wissen?
Abgabe-Stichtag für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung 2017 auf Papier-Formularen selbst erstellen, war der 01.06. 2018. Sie sollten also bereits beim Finanzamt eingereicht sein.
Steuerzahler, die ihre Steuererklärung elektronisch erstellen und dem Finanzamt digital übermitteln, müssen diese bis spätestens zum 31.07. 2018 verschickt haben. Gewöhnlich genügt aber ein Anruf beim zuständigen Finanzamt für eine Fristverlängerung.
Steuerzahler, die auf die Hilfe eines Steuerberaters, eines Lohnsteuerhilfevereins oder eines Rechtsanwaltes zurückgreifen, müssen ihre Angaben zur Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer bis zum 2. Januar 2019 eingereicht haben. Für unsere Klienten verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung also erheblich.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin bei uns in Freiburg. Unser Team berät Sie kompetent und zuverlässig in allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung.
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