Welche Änderungen bringt das Jahressteuergesetz 2018?

Nach dem Referentenentwurf vom Juni 2018 und dem fertigen Regierungsentwurf vom August soll das Jahressteuergesetz 2018 bis zum 31.12. 2018 umgesetzt werden. Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert Sie zu den wichtigsten Punkten, die sich durch das Jahressteuergesetz 2018 verändern.

Jahressteuergesetz 2018 – die wichtigsten Änderungen

Offiziell heißt das Jahressteuergesetz 2018 „Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Die Neuregelungen sollen das derzeit geltende Steuerrecht optimieren, indem fachlich gebotene und notwendige Rechtsänderungen im Steuerrecht umgesetzt werden. Im Vordergrund stehen empfohlene Anpassungen an EU-Recht und an die EuGH-Rechtsprechung. Darüber hinaus sollen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs umgesetzt werden. Außerdem sieht das Gesetz Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen vor.

Die wichtigsten Änderungen:

1. Neuregelungen aufgrund des Urteils des BVerG zum Verlustabzug bei Körperschaften
2. Abzug von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG
3. Vereinfachung von (grenzüberschreitenden) elektronischen Dienstleistungen
4. Folgeänderungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
5. Folgeänderungen zum Investmentsteuerreformgesetz
6. Vereinheitlichung der steuerlichen Behandlung von Gutscheinen in der EU
7. Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (§§ 22f und 25e – neu – UStG)

Wir informieren Sie gerne persönlich und ausführlich zu allen Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 2018..

Unser Team von der DTG Dobler Treuhandgesellschaft unterstützt Sie in allen steuerlichen Fragen sowie in der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Freiburg.

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