Was ändert sich im neuen Jahr bei der Unternehmensfinanzierung? Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert zu den Neuregelungen des Bundesfinanzministeriums.
Rückwirkende Neuregelung bei der Unternehmensfinanzierung – die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg berät
Rückwirkend zum 1. Januar 2016 findet für die Unternehmensfinanzierung eine Änderung zum Verlustabzug bei Körperschaften Anwendung. Die Vorschrift regelt, dass nicht genutzte Verluste ganz oder teilweise wegfallen, wenn an einer Körperschaft Anteile in bestimmter Höhe gekauft werden. Das gilt jedoch nicht, wenn die Körperschaft über stille Reserven verfügt (sogenannte Stille-Reserven-Klausel) bzw. die Bedingungen der sogenannten Konzernklausel erfüllt sind. Neu geregelt wird dabei die Begrenzung des Wegfalls.
Neu ist auch, dass Körperschaften nicht genutzte Verluste trotz eines qualifizierten Wechsels von Anteilseignern (auf Antrag) weiterhin nutzen können, sofern der Geschäftsbetrieb nach dem Wechsel weiterläuft und eine andere Verlustnutzung nicht möglich ist.
Diese Änderung soll die Situation von Unternehmen verbessern, bei denen für die Unternehmensfinanzierung oft Anteilseigner neu aufgenommen oder gewechselt werden müssen und bei denen dann – bisher – nicht genutzte Verluste wegfallen.
Die Neuregelung zielt darauf ab, steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausschüttung dieser Unternehmen aus dem Weg zu räumen.
Das Team der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg berät Sie gerne zu diesem aktuellen Thema. Wir stehen Ihnen kompetent und zuverlässig zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.
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