Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert zur Besteuerung bei Gehaltsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Wie stuft das Finanzamt den Gehaltsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH ein? Reduziert ein beherrschender Gesellschafter sein Gehalt, beispielsweise weil er das Konto nicht überziehen möchte, verfährt das Bundesfinanzministerium (BFH) wie folgt: In einem solchen Fall erhebt das Finanzamt Lohnsteuer, da es den Gehaltsverzicht als fiktiven Zufluss betrachtet. Gerne informiert Sie die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg persönlich zu den Regelungen des BFH .

Zur Besteuerung von Gehaltsverzicht – die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg berät

Laut BFH ist der Zeitpunkt des Gehaltsverzichts des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers maßgeblich, also wann der Verzicht erklärt wurde. Liegt der Zeitpunkt der Erklärung durch den Steuerpflichtigen bereits vor der Entstehung seines Gehaltsanspruchs, gilt seine Arbeit als unentgeltliche Tätigkeit. Damit kommt es dann nicht zum fiktiven Zufluss von Arbeitslohn. Es empfiehlt sich also, die Verzichtserklärung im Vorfeld schriftlich zu vereinbaren.
Ausschlaggebend für die Lohnsteuer ist also die „Fälligkeit“. Falls der Anspruch auf das Gehalt (Festgehalt, Tantieme, Sonderzahlungen) erst mit Ablauf des Geschäftsjahres entsteht und dies vertraglich festgelegt ist, kann der Geschäftsführer noch bis Ablauf des Geschäftsjahres entscheiden, ob er darauf verzichtet, ohne dass ihm dies steuerliche Nachteile beschert.
Das Team der DTG Dobler Treuhandgesellschaft in Freiburg prüft gerne individuell, ob ein Gehaltsverzicht des Geschäftsführers empfehlenswert ist oder ob die Vereinbarung eines Gehaltsverzichts mit einer sogenannten Besserungsoption (Anspruch des Gesellschafter-Geschäftsführer auf Nachzahlung, sobald die GmbH sich wirtschaftlich erholt hat) anzuraten ist.

Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg informiert Sie individuell und fachkundig zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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