Betriebsprüfungen professionell begleitet

Betriebsprüfungen sind Außenprüfungen, die von den Finanzbehörden bei einem Unternehmen durchführt werden. Sie sollen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherstellen, indem sie die Verhältnisse des steuerpflichtigen Unternehmens ermitteln, prüfen und beurteilen.

Vorab werden Betriebsprüfungen durch eine Prüfungsanordnung angekündigt, die sich an das betroffene Unternehmen richtet, bei einer Empfangsvollmacht des Steuerberaters aber an diesen geschickt wird. Üblich ist auch, dass die Prüfungsabsicht dem Steuerberater telefonisch angekündigt wird, noch bevor die Prüfungsanordnung schriftlich erfolgt. Nach dem Eingang der schriftlichen Anordnung kann ein Mandant keine Selbstanzeige nach § 371 AO mehr stellen bzw. ab diesem Moment hat eine Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung mehr.

Nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg im Oktober 2020 beschlossen, dass Außenprüfungen unter Beachtung strenger Hygiene-Regeln weiterhin möglich sind. Allerdings muss dazu ein separates Prüfzimmer zur Verfügung stehen, das ausschließlich durch die Prüferin oder den Prüfer genutzt wird.

Unser Team von der Dobler Treuhand Gesellschaft berät Sie gerne individuell und ausführlich zu diesem Thema. Vereinbaren Sie zunächst einen telefonischen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg.

Zum Ablauf von Betriebsprüfungen

Für eine Betriebsprüfung gibt es verschiedene Gründe: Nicht zwingend müssen es Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen, den Steuererklärungen oder in der steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnung sein. Geprüft wird ebenso infolge einer Zufalls-Auswahl oder durch festgelegte Prüfungsschwerpunkte bei einzelnen Branchen. Die formellen Regelungen hierzu finden sich in der sogenannten Betriebsprüfungsordnung, aus der sich für die Finanzverwaltung bindende Vorgaben ergeben, etwa zu Größenkriterien, Prüfungsturnus, Zustellungen etc.

Der Ablauf von Betriebsprüfungen ist durch steuerrechtliche Rahmenvorschriften festgelegt, die sich teilweise gerade durch die Corona-Situation anders gestalten als vorgeschrieben (zum Beispiel in Bezug auf den Ort bzw. die Räumlichkeiten, wie oben angeführt). In jedem Fall sind die Prüfenden dazu verpflichtet, den Steuerpflichtigen und seinen Steuerberater über den Fortgang der Prüfung auf dem Laufenden zu halten.

Mit der Schlussbesprechung nach Abschluss der Betriebsprüfung sollen etwaige strittige Punke geklärt werden. Wurde bereits im Vorfeld eine Einigung erzielt, kann die Schlussbesprechung auch entfallen. Im Anschluss an eine Betriebsprüfung ergibt sich die Chance, eine „verbindliche Zusage“ zur zukünftigen Behandlung bestimmter, bereits verwirklichter Sachverhalte zu bekommen. Ebenfalls möglich ist die Übersendung der Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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