Zum schweizerischen Alterssicherungssystem – die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert

Was sollten deutsche Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten und Rentenansprüche erwerben, bezüglich des schweizerischen Alterssicherungssystems wissen? Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert zu den Regelungen des Bundesfinanzministeriums.

Leistungen und Beiträge des Alterssicherungssystems in der Schweiz – die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg berät deutsche Steuerpflichtige

Das schweizerische Alterssicherungssystem besteht aus einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung (Obligatorium) sowie einer freiwilligen Zusatzabsicherung (Überobligatorium).
Die Zahlungen des Arbeitgebers in die gesetzliche Mindestsicherung (§ 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz – EStG) sind in vollem Umfang steuerfrei. In der deutschen Steuererklärung können Zahlungen von in der Schweiz tätigen deutschen Steuerpflichtigen in die gesetzlich vorgeschriebene Alterssicherung (Obligatorium) als Sonderausgabe bis zu dem für deutsche Rentenversicherungsbeiträge geltenden Höchstbetrag ausgewiesen werden.

Der Höchstbetrag für 2016 beträgt € 22.766,00. Freiwillige Zusatzleistungen eines Schweizer Arbeitgebers (Überobligatorium) fallen hinsichtlich der Einkommensteuerfreiheit analog unter die Regelungen für Zuschüsse deutscher Arbeitgeber (§ 3 Nr. 62 Satz 3 Einkommensteuergesetz). Zahlt der Arbeitnehmer in das Überobligatorium, werden diese Zahlungen nicht als Sonderausgabe anerkannt.

Deutsche Steuerpflichtige müssen Leistungen aus dem Obligatorium als Renteneinkünfte mit dem für das Jahr des Rentenbeginns maßgeblichen Besteuerungsanteil versteuern (für 2016 = 72 %). Leistungen aus dem Überobligatorium müssen entsprechend dem jeweiligen Ertragsanteil, der sich nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn berechnet, versteuert werden.

Gerne informiert Sie unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg persönlich zum diesem Thema. Wir beraten Sie kompetent und sorgfältig zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns in Freiburg.

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