Devisengeschäfte – welche Steuerregeln gelten?

Wer mit fremden Währungen spekuliert, sollte die diesbezüglichen Steuerregeln kennen, sofern er steuerehrlich bleiben möchte. Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert Sie gerne ausführlich zu den Regelungen für Devisengeschäfte.

Steuerbestimmungen bei Gewinnen aus Fremdwährungsguthaben

Die Besteuerung von Gewinnen aus sogenannten „Fremdwährungsguthaben“ gestalten sich – anders als Währungsgewinne, die ein Anleger aus seinem deutschen Depot heraus durch den Kauf und Verkauf von Fonds erzielt und für die automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer von der Hausbank von den Gewinnen abgezogen werden – wesentlich komplizierter.
Was versteht man unter „Fremdwährungsguthaben“? Gemeint ist ein Kontoguthaben in einer anderen Währung als Euro, egal ob das Konto im In- oder Ausland gehalten wird. Eine Steuerpflicht entsteht dann, wenn ein Kontoguthaben in Fremdwährung innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder veräußert wird und steigende Kurse einen Gewinn ermöglichen (in Euro).
Wichtig ist zunächst der Unterschied zwischen der Anschaffung eines Fremdwährungsguthabens (zum Beispiel wenn ein Euro-Guthaben in ein Dollar-Guthaben umgewandelt wird, wozu eine normale Überweisung genügt) und der Veräußerung eines Fremdwährungsguthabens (zum Beispiel wenn diese in Euro umgewandelt oder zur Anschaffung von Wertpapieren verwendet wird).
Zuerst muss der Gewinn ermittelt werden (dafür wird der Fremdwährungsbetrag zum Veräußerungs- oder Anschaffungszeitpunkt in Euro umgerechnet; die positive Differenz ist der Gewinn). Anschließend muss berechnet werden, ob dieser innerhalb eines Jahres angefallen und damit steuerpflichtig ist. Dazu wird geprüft, ob eine Aufstockung eines Dollar-Kontos durch Umwandlung weiterer Euro-Beträge vorliegt; die zuerst erworbenen Dollar gelten als zuerst veräußert („FiFo“ = First in – First out). Bei Devisentermingeschäften gelten andere Bestimmungen – wenden Sie sich an uns; wir beraten Sie gerne.

Im Unterschied zur üblichen Vorgehensweise behalten deutsche Banken auf Fremdwährungsgewinne keine Abgeltungssteuer ein und auch die Steuerbescheinigung nennt keine steuerpflichtigen Gewinne und Verluste. Nur bei ausgewählten Banken können sie in der freiwilligen Erträgnisaufstellung erscheinen. Dafür müssen die Gewinne hier durch den Steuerpflichtigen selbst ermittelt und deklariert werden.
Die tatsächliche Ermittlung der Gewinne ist aufwendig, vor allem dann, wenn viele Transaktionen über ein Fremdwährungskonto laufen. Das ist oft bei Wertpapierabwicklungskonten in Fremdwährung der Fall.
Sie sollten also sicherstellen, bevor Sie sich zu solchen Geschäften entschließen, dass Ihre Bank auch tatsächlich die steuerrelevanten Daten zur Verfügung stellt. Andernfalls wird die nachträgliche Ermittlung zu einer komplizierten Fleißarbeit: Für jedes Geschäft müsste dann die Jahresfrist nach der FiFo-Methode ermittelt und nach den jeweiligen Kursen die Differenz geprüft werden.

Wir beraten Sie fachkundig und sorgfältig in allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Geschäftsräumen in Freiburg.

DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH
Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
Unternehmensberatung