Familiengesellschaft und Vermögensnachfolge (Teil II)

Im News-Beitrag des letzten Monats haben wir die wesentlichen Punkte einer Familiengesellschaft als unter Umständen sehr empfehlenswertes Instrument der Nachfolgeplanung erläutert. Im aktuellen Beitrag informieren wir zu den wichtigsten Schritten bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation und erstellen einen Überblick des gesamten Prozederes, des zeitlichen Ablaufs und natürlich auch zu den damit verbundenen Kosten. Vereinbaren Sie dazu einen Gesprächstermin in unserer Kanzlei DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg.

Familiengesellschaft als flexible, intelligente, rentable Form der Vermögensnachfolge

In den weitaus meisten Fällen ist eine Familiengesellschaft vor allem zur Bündelung und Weitergabe von Privatvermögen interessant, bei dem es um die reine Vermögensnachfolge geht. Es kann aber auch Betriebsvermögen im Rahmen der Unternehmensnachfolge durch eine Familiengesellschaft gebündelt und verwaltet werden. Heute verfügen viele Unternehmer und Führungskräfte über beträchtliche Vermögenswerte, auch in Form von privaten Immobilien, sowie Geld und Wertpapieren. Aus steuerlicher Sicht spricht vieles dafür, Ehegatten und Kinder noch zu Lebzeiten daran zu beteiligen. Mit einer frühzeitigen Übertragung auf Angehörige verkleinern Unternehmer und Vorstände Haftungsrisiken oder agieren vorsorglich, um eine befürchtete Zerschlagung des Vermögens – zum Beispiel durch Scheidung, Erbfälle oder Gläubigerzugriff – zu verhindern.
Ein weiteres Argument für die Familiengesellschaft als Form der Vermögensnachfolge ist der nachvollziehbare Wunsch der Schenkenden, bis zum eigenen Tod oder zumindest noch möglichst lange die Kontrolle über das Vermögen zu behalten und dafür auch Instrumente in Form von möglichen Rückforderungen zur Hand zu haben. Dass die klassischen Regelungen der Vermögensnachfolge diese Form der Kontrolle nicht bieten, spricht für die Wahl einer Familiengesellschaft, um die Vermögensnachfolge zufriedenstellend für alle Beteiligten zu regeln.

Fachwissen und Erfahrung in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht sind unabdingbar, um die komplexe Konzeption und Umsetzung von Familiengesellschaften für Unternehmer und Privatpersonen korrekt umzusetzen. Zunächst erstellen wir einen individuellen Vermögensnachfolge-Plan auf der Grundlage der Vermögens- und Familiensituation. Unser weiteres Vorgehen umfasst die Erarbeitung des Familiengesellschaftsvertrags einschließlich Gründungsdokumenten, Einbringungsverträgen oder Anteilsübertragungen. Die Gestaltung der einzelnen Vertrags-Punkte hängt von individuellen Umständen ab, zum Beispiel der Art und Größe des Unternehmens bzw. des Familienvermögens und der Zahl der beteiligten Personen.

Ist die Ausgestaltung des Vertrags abgeschlossen, bereiten wir Notartermine vor, stimmen uns mit Finanzämtern ab und erstellen Schenkungsteuererklärungen. Möglicherweise ist auch, falls Minderjährige beteiligt sind, eine Absprache mit dem Familiengericht notwendig. Wir informieren im Vorfeld über den zu erwartenden Ablauf und begleiten unsere Mandanten in enger Abstimmung.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen zu gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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