Für Unternehmer, die der deutschen Umsatzsteuerpflicht unterliegen und vorsteuerabzugsberechtigt sind, gelten die Regelungen gemäß der EU-Richtlinie 2008/9/EG in Bezug auf die von ihnen im Ausland gezahlten Umsatzsteuern. Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert Sie gerne persönlich zum Vorgehen der Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuern.
Zur Rückzahlung von Umsatzsteuern aus dem Ausland – die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg berät
Eine Rückerstattung von im Ausland bezahlten Umsatzsteuern ist im EU-Ausland sowie in bestimmten Drittstaaten möglich. Bei Drittstaaten treten Gegenseitigkeitsvereinbarungen in Kraft, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten Staaten gelten. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine Liste der entsprechenden Drittstaaten gemäß § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG. Momentan sind unter anderem die Vereinigten Staaten, die Schweiz, Japan und Neuseeland aufgelistet.
Anträge bezüglich der Vorsteuervergütung aus dem EU-Ausland müssen über das elektronische Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) gestellt werden. Für jeden Mitgliedstaat existiert ein gesonderter Antrag. Sofern die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage mindestens € 1.000,00 bzw. bei Kraftstoffen mindestens € 250,00 beträgt, müssen Rechnungskopien (eingescannt in elektronischer Form) jedem Antrag beigelegt werden.
Die Weiterleitung der Anträge innerhalb der EU übernimmt das Bundeszentralamt. Bei Drittstaaten muss die Antragstellung in der entsprechenden Amtssprache direkt an die zuständige Behörde im jeweiligen Drittland gerichtet werden.
Zu beachten ist, dass die Frist für Anträge auf Vorsteuerrückvergütung aus EU-Ländern am 30.9. des auf das Jahr der Ausstellung der jeweiligen Rechnung folgenden Kalenderjahres endet. Da es sich hier um eine Ausschlussfrist handelt, kann diese nicht verlängert werden. Bei Vergütungsverfahren mit Drittländern gelten die jeweils eigenen Fristen der einzelnen Länder.
Das Bundeszentralamt für Steuern verweist für weitere Informationen auf seine Homepage.
Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg informiert Sie individuell und fachkundig zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.
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