Geringwertige Wirtschaftsgüter korrekt abschreiben

Von „geringwertigen Wirtschaftsgütern“ (GWG) wird dann gesprochen, wenn es sich um abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, die selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine festgelegte Grenze nicht übersteigen. Sobald ein Wirtschaftsgut nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nutzbar ist, gilt es als nicht selbständig nutzbar. Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert Sie gerne persönlich.

Grenzen und Abschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern

Im Steuerrecht liegt die aktuelle Grenze der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gegenstands bei dem Betrag von € 800,00 netto (952,00 € brutto); bis 2018 lag diese Grenze noch bei 410,00 € netto. Als nicht selbständig nutzbar gilt ein Wirtschaftsgut, sobald es nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nutzbar ist.

Auch Sachen, Tiere und Scheinbestandteile können zu den beweglichen Wirtschaftsgütern zählen, da sie das Kriterium beweglich erfüllen (zum Beispiel Büro-, Laden- oder Praxiseinrichtungen, Maschinen, Computer oder andere Anlagen). Dagegen sind Gebäude, Gebäudeteile oder Grund und Boden nicht beweglich und folglich auch nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter absetzbar. Dasselbe gilt für Software-Lizenzen und Nutzungsrechte.

Im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage können GWG in voller Höhe in das Betriebsvermögen als Betriebsausgaben abgezogen werden. GWG unterliegen auch nicht den Aufzeichnungspflichten, die für aktivierungspflichtige und über mehrere Jahre abzuschreibende Wirtschaftsgüter gelten. Weitere Fragen zum Thema geringwertige Wirtschaftsgüter beantworten wir Ihnen auch gerne persönlich in unserer Kanzlei in Freiburg.

Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg informiert Sie individuell und fachkundig zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH

Steuerberatung

Wirtschaftsprüfung

Unternehmensberatung