Rechtssichere GmbH-Geschäftsführerverträge sind unabdingbar für alle Beteiligten. In ihnen werden sämtliche Rechte und Pflichten des Geschäftsführers geregelt. Sie sind, je nach Unternehmensgröße, Geschäftsbereich und Branche, ein komplexes Vertragskonstrukt.
Welche Anforderungen GmbH-Geschäftsführer-Verträge erfüllen sollten, erläutern wir in diesem Beitrag. Gerne beraten wir Sie persönlich zu weiteren Einzelheiten und individuellen Vertragsbedingungen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in unserer Kanzlei DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg.
Unser Fachwissen für sichere GmbH-Geschäftsführerverträge
Eine GmbH muss zwingend eine Geschäftsführung (bestehend aus einem oder mehreren Geschäftsführern) sowie eine Gesellschafterversammlung vorweisen. Im Rahmen dieser Regelungen sind Fremd-Geschäftsführer – hier ist der Geschäftsführer nicht zugleich Gesellschafter – und Gesellschafter-Geschäftsführer möglich. Dieser Unterschied macht sich bei Geschäftsführerverträgen hinsichtlich des Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts sowie des Risikos von verdeckten Gewinnausschüttungen bemerkbar. Die Erzielung der gewünschten Rechtsfolgen bei der Vermeidung oder Herbeiführung einer Sozialversicherungspflicht, die Höhe der Vergütung sowie das „Ob“ und „Wie“ eines Anspruchs auf Tantiemen etc. zählen bei GmbH-Geschäftsführerverträgen zu den grundlegenden Bestandteilen.
Auf diesem Gebiet stellt unser Fachwissen sicher, dass alle wichtigen Punkte sorgfältig erörtert und festgelegt werden. Wir sind auf Wunsch in Bezug auf den Entwurf oder eine Vertrags-Anpassung an der Seite unserer Mandanten und prüfen und optimieren bestehende Verträge in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher sowie in gesellschafts- und arbeitsrechtlicher Hinsicht. Ebenso begleiten und beraten wir die Vertragsverhandlungen, sowohl hinsichtlich neuer wie auch bestehender Geschäftsführerverträgen.
Natürlich hängt die Gestaltung von GmbH-Geschäftsführerverträgen von der Branche, der Unternehmensgröße, dem Geschäftsbereich und der Gesellschafterstruktur ab. Allerdings gibt es unabdingbare Vertragsbestandteile, die für alle GmbH-Geschäftsführerverträge gelten. Dazu gehören unter anderem der Umfang der Vertretungsbefugnis bzw. der Geschäftsführerbefugnis und deren nachträgliche Änderungsmöglichkeiten, die Vergütung (und ggf. weitere Leistungen), die Vertragslaufzeit und die Beendigungs-Modalitäten des Vertrags, sowie Haftungsfragen und Wettbewerbsverbot.
Nehmen Sie unsere Expertise in Anspruch, wenn es um die Gestaltung Ihrer GmbH-Geschäftsführerverträgen geht.
Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen zu gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.
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