GmbH-Jahresabschlüsse – ein Überblick

Grundsätzlich erfüllen Jahresabschlüsse den Zweck, Unternehmen und Finanzbehörden nach einem abgeschlossenen Geschäftsjahr über den Stand des Unternehmens zu informieren. Es handelt sich dabei um komplexe Dokumente mit festgelegten Bestandteilen und Fristen, aber auch – je nach Unternehmensgröße und Umsatz – vereinfachten Abläufen.
Unser Team der Dobler Treuhand Gesellschaft erstellt GmbH-Jahresabschlüsse nach Handels- bzw. Steuerrecht unter Beachtung aller gesetzlichen Regelungen und individuellen Besonderheiten. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu unserem Vorgehen bei GmbH-Jahresabschlüssen. Vereinbaren Sie bitte zunächst einen telefonischen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg.

Unsere Expertise und Erfahrung bei der Erstellung von GmbH-Jahresabschlüssen

Für die Rechtsformen der GmbH und GmbH & Co.KG, oHG, KG, UG, gGmbH, gUG, AG und KGaA sind Jahresabschlüsse ab einem Jahresumsatz von 600.000 Euro oder einem Gewinn von 60.000 Euro pro Jahre zwingend vorgeschrieben. Diese klassischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse sind umfangreicher als die einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR).

Welche Bestandteile gehören in GmbH-Jahresabschlüsse? Unabdingbar sind die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Bilanz eines Geschäftsjahres. Abhängig von der Unternehmensgröße müssen sie außerdem einen Lagebericht und einen Anhang enthalten.

  • Die Gewinn- und Verlustrechnung wird erstellt auf Grundlage der Salden der Erfolgskonten der Finanzbuchhaltung: An erster Stelle die Erträge, dann die Aufwendungen und zum Schluss die Differenz von beidem in Form von Gewinn oder Verlust.
  • Die Bilanz listet das Geschäftsvermögen auf und besteht aus der Aktiv- und Passivseite. Die Aktivseite nennt das gesamte betriebliche Vermögen (zum Beispiel in Form von Immobilien, Einrichtung, Warenbeständen, Bankguthaben, Kassenbestand). Die Passivseite vermerkt das Eigenkapital und die betrieblichen Verbindlichkeiten (zum Beispiel Bankkredite); auch der Gewinn oder Verlust wird auf der Passivseite verbucht.

Warum sich Expertenwissen für GmbH-Jahresabschlüsse lohnt

Kleine Unternehmen profitieren von zahlreichen Vereinfachungen und könnten GuV, Bilanz, Lagebericht und Anhang theoretisch selbst erstellen. Allerdings empfiehlt sich angesichts der in § 267 Abs.3 HGB festgelegten Vorschriften und Ausnahmen bereits für Kleinstkapitalgesellschaften die Beauftragung einer erfahrenen Steuerberatungs-Kanzlei, die das Unternehmen auch vor den Finanzbehörden vertritt. Damit verlängern sich außerdem die Abgabefristen beim Finanzamt für den Jahresabschluss samt Steuererklärung.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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