Zur Grenzgänger-Besteuerung für Arbeitnehmer in der Schweiz

Viele Arbeitnehmer in Grenznähe nutzen die oft finanziell und in Bezug auf die Arbeitsbedingungen attraktive Möglichkeit, in der Schweiz zu arbeiten und täglich an den Wohnort in Deutschland zu pendeln. Grundsätzlich stellt sich dabei die Frage nach den Regelungen der Grenzgänger-Besteuerung. Das Team der Dobler DTG in Freiburg berät Sie gerne persönlich zu diesem besonders im südwestdeutschen Raum aktuellen Thema. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in unserer Kanzlei in Freiburg.

Grenzgänger-Besteuerung durch das Doppelbesteuerungsabkommen

Mit dem Begriff „Grenzgänger“ definiert das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland Arbeitnehmer, die in einer Entfernung von je 20 bis 30 Kilometern auf beiden Seiten der Grenze zweier Staaten wohnen bzw. arbeiten und täglich vom Arbeitsort über die Grenze an ihren Wohnsitz nach Hause fahren.
Zwischen der Schweiz und Deutschland ist die Grenzgänger-Besteuerung durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit speziellen Grenzgängerregelungen für deutsche Arbeitnehmer geregelt. Kernpunkt des DBA ist die Vereinbarung, dass der Arbeitslohn, abweichend von den Regelungen in vielen EU-Staaten, nur im Wohnsitzstaat, also in Deutschland, versteuert wird. Die Schweiz behält von deutschen Arbeitnehmern lediglich die sogenannte Quellensteuer in Höhe von maximal 4,5 % ein. Diese wird von den deutschen Finanzämtern auf die Einkommenssteuer des Arbeitnehmers angerechnet (Art. 15a DBA). Der deutsche Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber in der Schweiz hierfür eine sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt vorlegen. Versäumt der Arbeitnehmer dies, zieht die Schweiz den vollen Steuerbetrag ab.

Haben Sie weitere Fragen zur Grenzgänger-Besteuerung oder zum Thema Altersvorsorge in der Schweiz? Die DTG Dobler Treuhandgesellschaft berät Sie kompetent und zuverlässig zu allen steuerlichen Fragen sowie zu Themen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Freiburg.

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