Im südwestdeutschen Raum ermöglicht die Nähe zur Schweiz zahlreichen Arbeitnehmern das tägliche Pendeln zu ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz. Mit dem Begriff „Grenzgänger“ werden grundsätzlich Arbeitnehmer bezeichnet, die in einer Entfernung von je 20 bis 30 Kilometern auf beiden Seiten der Grenze zweier Staaten wohnen bzw. arbeiten und täglich vom Arbeitsort zurückkehren an ihren Wohnsitz im Heimatstaat. Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert Sie gerne persönlich zum Thema Grenzgänger-Besteuerung für Pendler in die Schweiz.
Günstig für Grenzgänger – das Doppelbesteuerungsabkommen
Für Grenzgänger sind die Schweizer Besteuerungsregeln für Löhne nicht leicht zu durchschauen. Das wird auch durch die Tatsache erschwert, dass die Schweiz kein EU-Land ist.
Für deutsche Arbeitnehmer gelten spezielle Grenzgängerregelungen. Der Kern des sogenannten Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) besteht in der Vereinbarung, dass der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat, also in Deutschland, zu versteuern ist. Das weicht von den Regelungen in vielen EU-Staaten ab.
Die Schweiz behält allerdings von den deutschen Arbeitnehmern die sogenannte Quellensteuer in Höhe von 4,5 % ein. Die deutschen Finanzämter rechnen diesen Betrag auf die Einkommenssteuer des Arbeitnehmers an. Hierzu muss der deutsche Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber in der Schweiz die sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt vorlegen. Unterlässt er das, zieht die Schweiz den vollen Steuerbetrag ab.
Gerne beraten wir Sie persönlich zum Thema Grenzgänger-Besteuerung für Pendler in die Schweiz und informieren Sie über weitere wichtige Einzelheiten, zum Beispiel zur Frage, wie die Schweizer Altersvorsorge aufgebaut ist.
Unser Team berät Sie kompetent und zuverlässig in allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin bei uns in Freiburg.
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