Mit dem Bewertungsgesetz (BewG) wird der Steuerbetrag für Grundstücke und Immobilien festgelegt. Das BewG regelt die Bedingungen für ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung dieser Werte und sorgt als Teil des Steuerrechts für einheitliche Regeln auf allen Steuerrechtsgebieten in Bezug auf die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen. Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert Sie gerne persönlich zu allen Fragen der Immobilienbewertung in Erb- und Schenkungsfällen nach dem Bewertungsgesetz.
Immobilienbewertung – Bedarfswertermittlung – Sachverständigengutachten
Der sogenannte Bedarfswert spielt bei der Immobilienbewertung in Erb- und Schenkungsfällen gegebenenfalls eine wichtige Rolle. Der Bedarfswert wird nur dann ermittelt, wenn er vom Finanzamt z.B. in Angelegenheiten der Erbschaftssteuer oder Grunderwerbssteuer im Rahmen des BewG benötigt wird.
Falls der ermittelte Bedarfswert zu hoch ausfällt, kann der Steuerpflichtige laut § 198 BewG den sogenannten niedrigeren gemeinen Wert auf der Grundlage der Vorschriften des Baugesetzbuchs (§ 199 Abs. 1) nachweisen; dann ist der ermittelte niedrigere Wert anzusetzen.
Die DTG Dobler Treuhandgesellschaft arbeitet für die Erstellung des entsprechenden Sachverständigengutachtens mit der Sachverständigenkanzlei Daniela Lips (Dipl.Ing., Dipl.Wirtsch.-Ing. (FH) in Freiburg zusammen.
Vertrauen Sie bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien im Rahmen von Erb- und Schenkungsfällen dem profunden Fachwissen und der Erfahrung unseres Teams. Wir informieren und beraten Sie sorgfältig und kompetent.
Wir unterstützen Sie gerne in allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung in unseren Geschäftsräumen in Freiburg.
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