Informationsaustausch über Finanzkonten

Der sogenannte automatische Informationsaustausch über Finanzkonten ist bereits seit Jahren beschlossen. Nun wurde das Verfahren Ende September 2017 nach OECD-Standards zum ersten Mal angewandt. Als Rechtsgrundlage dient, nach deutschem Recht, das „Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen“ (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, FKAustG). Bereits im Juni 2017 veröffentlichte die Finanzverwaltung die finale Staatenaustauschliste, nach der dieser Informationsaustausch zum 30. September 2017 durchgeführt wurde (Schreiben vom 22.6.2017 / IV B 6 – S 1315/13/10021:046). Darin werden auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein, Luxemburg, die Cayman Islands oder die Kanalinseln Guernsey und Jersey genannt. Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg berät Sie gerne persönlich zu allen Fragen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten.

Die Bewertung von Neukonten und Bestandskonten beim automatischen Informationsaustausch

Der OECD-Standards unterscheiden zwischen verschiedenen Kontenarten, die nicht alle der Meldepflicht zum 30.09.2017 unterliegen: Definiert werden New Accounts, High-Value Accounts, Low-Value Accounts und Entity Accounts. Die Wertgrenze zwischen High-Value Accounts und Low-Value Accounts liegt bei 1 Million US-Dollar. Das heißt, die Meldepflicht zum 30.9.2017 gilt für alle nach dem 30.9.2016 eröffneten Neukonten sowie für Bestandskonten mit einem Wert von über 1 Million US-Dollar. Alle anderen Konten müssen ein Jahr später, also zum 30.9.2018, gemeldet werden.
Zu den Pflichtangaben gehören Name und Anschrift, der Ansässigkeitsstaat, die Steuer-ID bzw. Geburtsdatum und Geburtsort, die Kontonummer sowie der Name des meldenden Finanzinstituts und der Kontosaldo oder Kontowert.

Zum Informationsaustausch in Österreich und der Schweiz
Für beide Länder gelten andere Bestimmungen in Bezug auf die Meldestichtage.Österreich muss nach dem „Gemeinsamer Meldestandard Gesetz“ (GMSG) zum 30.9.2017 lediglich Neukonten melden, die nach dem 30.9.2016 eröffnet wurden. Stichtage für österreichische Bestandskonten (also Konten, die vor dem 30.9.2016 eröffnet wurden): zum 30.09. 2018 für Konten und Depots über 1 Million US-Dollar, alle anderen Konten und Depots zum 30.9.2019. Diese Daten und Regelungen gelten auch für die Schweiz.

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