Zum Investmentsteuergesetz 2018

Mit dem 01. Januar 2018 tritt das neue Investmentsteuergesetz in Kraft (in der Fassung des Investmentsteuerreformgesetzes vom 19.7.2016, BGBl I S. 1730). Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert Sie gerne ausführlich zu den neuen Regelungen im Investmentsteuergesetz.

Investmentfondbesteuerung und Vorabpauschale – neue Bestimmungen

Für in- und ausländische Investmentfonds wird ab 2018 eine Steuer von 15 % auf Dividenden und Immobilienerträge erhoben. Dieser Steuersatz entspricht dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz. Nach wie vor steuerfrei bleiben auf Fondsebene Gewinne aus Aktienveräußerungen und anderen Wertpapieren sowie Erträge aus Termingeschäften.

Für die Anlegerebene gilt: Ausschüttungen von Investmentfonds unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer). Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Dividenden und Immobilienerträge wird für diese Erträge eine Teilfreistellung gewährt. Maßgeblich für die Höhe der Steuerfreistellung auf Anlegerebene ist die Art des Investmentfonds. Sie beträgt für Privatanleger zwischen 30 % (Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienquote) und 80 % (Immobilienfonds mit Auslandsimmobilienquote von mindestens 51 %).
Für thesaurierte Erträge (diese wurden bisher nicht als ausschüttungsgleiche Erträge bezeichnet) ist eine Vorabpauschale von 70 % des Basiszinssatzes (derzeit 1,1%) vorgesehen. Als Berechnungsbasis dient der erste veröffentlichte Rücknahmepreis des Kalenderjahres. Die tatsächlichen Ausschüttungen verringern die Vorabpauschale, gegebenenfalls bis auf Null. Die Vorabpauschale wird außerdem auf einen eventuell erzielten Veräußerungsgewinn angerechnet.

Gerne unterstützen wir Sie in allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Geschäftsräumen in Freiburg.

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