Welche bzw. wie viele Freibeträge sind beim Zusammenkommen mehrerer Nacherbschaften möglich? Im Rahmen unserer erbrechtlichen Expertise informieren wir Sie gerne zu dieser Frage. Unser Team berät Sie, nach Terminvereinbarung, auch persönlich in unserer Kanzlei in Freiburg.
Führen mehrere Nacherbschaften auch zu mehreren Freibeträgen?
Eine Nacherbschaft besteht dann, wenn der Erblasser sowohl einen Vorerben wie auch einen Nacherben bestimmt. Sowohl Vorerbe wie Nacherbe sind Rechtsnachfolger des Erblassers. Der Nacherbfall tritt aber erst dann ein, wenn der Vorerbe das Erbe nicht antritt, also zum Beispiel stirbt. Der Vorerbe ist also gegebenenfalls ein „Erbe auf Zeit“.
Im konkret vom Finanzgericht München, Außensenate Augsburg verhandelten Fall vom November 2019 (Urteil des Bundesfinanzhofs / II-R-1/29 im Dezember 2021) ging es um Folgendes: Zwei Erblasser (Großvater und Großmutter) hatten denselben Vorerben (Tochter bzw. Tante der Nacherben) und nach deren Tod die Enkel als Nacherben eingesetzt. Nach dem Tod der Großeltern und auch der Tante traten die Nacherben das Erbe an. Sie beantragten in der Erbschaftsteuererklärung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), der Versteuerung der Nacherbfälle ihr Verwandtschaftsverhältnis zu den ursprünglichen Erblassern, also den Großeltern, zugrunde zu legen.
Das Finanzamt berücksichtigte in den Erbschaftsteuerbescheiden die Freibeträge von 400.000 € pro Erben. Dagegen legten die Nacherben Einspruch ein und forderten als Kläger und Revisionskläger gegenüber dem Finanzamt (FA) als Beklagtem und Revisionsbeklagtem ein, dass jedem von ihnen der Freibetrag von 400.000 € zweimal zustehe, also ein Freibetrag für jede Nacherbschaft, da es jeweils zwei Nacherbschaften betreffe.
Das Finanzgericht (FG) wie beide Klagen zurück (Veröffentlichung des FG-Urteils in Entscheidungen der Finanzgerichte 2020, 288) und begründete wie folgt: Einem Nacherben steht danach auch für mehrere gleichzeitig von demselben Vorerben zugefallene Nacherbschaften nur ein Freibetrag zu. Erbschaftsteuerrechtlich liegt, so die Begründung des FG, ungeachtet der Zahl der Nacherbschaften, ausschließlich ein einheitlicher Erwerb vom Vorerben vor.
Ihre individuellen Fragen zum Thema Nacherbschaften und Freibeträge beantworten wir gerne persönlich.
Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.
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