Nachfolgeplanung in Form einer Familiengesellschaft

Welche Vorteile bietet eine Nachfolgeplanung als Familiengesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)? Unabhängig von den gewählten Regelungen empfiehlt sich eine frühzeitige und individuell angepasste Nachfolgeplanung – vor allem, wenn es um ein umfangreiches Vermögen geht, z.B. in Form von Immobilien und Wertpapieren. Im Idealfall sollten Vermögenswerte nach einem möglichst individuellen Plan auf die nächste Generation übertragen werden, Schenkungen gezielt möglich sein und Sicherheiten für den eigenen Ruhestand hinterlegt sein. Im folgenden Beitrag informieren wir zu den wichtigsten Punkten der Familiengesellschaft als Instrument der Nachfolgeplanung.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu diesem Thema. Vereinbaren Sie dazu einen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg.

Wesentliche Vorteile einer GbR-Familiengesellschaft für die Nachfolgeplanung

Was spricht konkret für die Gründung einer sogenannten „Familiengesellschaft“ als Mittel der Nachfolgeplanung? Zunächst kann die Verwendung des gesamten Familienvermögens auf den Euro genau geplant und sorgfältig gesteuert werden, indem es zunächst zusammengefasst wird. Steuerliche Freibeträge können mit der Gründung einer Familiengesellschaft in Form einer GbR gezielt genutzt werden. Kinder dürfen beispielsweise nach und nach aus dem Familienvermögen beschenkt werden: Alle zehn Jahre kann jedes Kind im Rahmen des Freibetrags mit 400.000 Euro bedacht werden, ohne dass Schenkungssteuern dafür fällig werden.

Familiengesellschaft auch mit minderjährigen Anteilseignern möglich

Eine Familiengesellschaft kann auch mit minderjährigen Anteilseignern gegründet werden. In solchen Fällen werden diese nicht durch ihre eigenen Eltern vertreten, vielmehr wird ein sogenannter „Ergänzungspfleger“ bestimmt, der die Belange der Kinder innerhalb der Familiengesellschaft vertritt. So können – wenn Kinder in der Familiengesellschaft vertreten sind – Schenkungssteuerfreibeträge über viele Jahre besser ausgeschöpft werden. Generell ist die Wahl einer Familiengesellschaft eine gute Möglichkeit, das Familienvermögen auf die nächste Generation zu übertragen und zugleich hohe Summen an Einkommensteuer und Erbschaftssteuer zu sparen.

Die maßgeschneiderte Gestaltung eines Gesellschaftsvertrags für eine Familiengesellschaft ist bei einem auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt gut aufgehoben. In unserer Kanzlei in Freiburg unterstützt Sie unser fachlich versiertes und erfahrenes Team, wenn es darum geht, Ihre Vermögensnachfolge so zu regeln, wie es Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht und den gegebenen Umständen gerecht wird.

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