Das Erbschaftssteuergesetz wird neu geregelt – die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert

Die Reform des Erbschaftssteuergesetzes ist nach dem Nein des Bundesrates zu dem am 24. Juni 2016 vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf weiterhin nicht abgeschlossen. Die wesentlichen Punkte zu diesem Thema erläutert die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg.

Debatte um das neue Erbschaftssteuergesetz – die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg berät

Die Diskussion um die Reform des Erbschaftssteuergesetzes, die eigentlich bis Ende Juni 2016 abgeschlossen sein sollte, konzentriert sich – vereinfacht formuliert – auf die Frage, wie die Erbschaftssteuer sowohl verfassungskonform und gleichzeitig ohne unangemessene Belastung von Familienunternehmen aussehen kann.
Der Entwurf sieht vor, dass Erben von Unternehmen weitgehend und wie bisher schon von der Erbschaftssteuer befreit werden, sofern sie das Unternehmen eine gewisse Zeit weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten. Kritisch zu sehen ist, dass die Neuregelungen das ohnehin schon komplizierte Erbschaftssteuerrecht keineswegs vereinfachen, sondern eine weitere Differenzierung bedeuten.
Daneben sieht der Entwurf die Verschonung von begünstigtem Betriebsvermögen vor. Hier sollen nun unterschiedliche Regelungen für kleine und mittelgroße Unternehmen gegenüber großen Unternehmen gelten; für große Unternehmen sollen die Voraussetzungen für eine Verschonung deutlich verschärft werden.
Neue Regelungen sind auch bezüglich der Bedarfsprüfung und der Investitionsklausel vorgesehen, außerdem beim vereinfachten Ertragsverfahren bei Unternehmensbewertungen. Vorgesehen sind ebenfalls Steuererleichterungen für Familienunternehmen mit gebundenem Kapital und eine neue Stundungsregel.

Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg berät Sie sorgfältig und kompetent zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns in Freiburg.

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