Nach einem Mitte Februar 2016 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) ist die Entscheidung des Finanzgerichts zur Pauschalbesteuerung von sogenannten „Intransparenten Fonds“ aufgehoben. Das bedeutet, dass in ausländische Investmentfonds investierende Anleger in Deutschland künftig eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge vermeiden können. Die Dobler Treuhand Gesellschaft DTG in Freiburg informiert zu diesem Thema.
Zur Pauschalbesteuerung „Intransparenter Fonds“ – die Dobler Treuhand Gesellschaft DTG Freiburg berät
Der BFH begegnet mit dem Urteil vom 17.02.2016 der Unvereinbarkeit der Besteuerung nach § 6 InvStg (Investmentsteuergesetz) mit dem Unionsrecht. Inländische wie ausländische Investmentfonds sind gesetzlich dazu verpflichtet, Pflichtangaben zu veröffentlichen. Bisher wurde eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge vorgenommen, wenn Investmentfonds dieser Angabenpflicht im Bundesanzeiger nicht nachgekommen waren. Damit oblagen viele in Deutschland lebende Anleger einer Pauschalbesteuerung, weil sie in ausländische Fonds investierten, die diese Publizitätsanforderung oftmals nicht leisten.
Das Urteil des BFH von Mitte Februar sorgte in der Branche für Aufsehen. Geklagt hatte eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sommer 2012 für eine Anlegerin. Durch das Urteil hat die Klägerin nun die Möglichkeit, die gesetzlichen Pflichtangaben selbst vorzulegen, also Unterlagen und Informationen zur Höhe ihrer Einkünfte selbst nachzuweisen.
Die Dobler Treuhand Gesellschaft DTG in Freiburg informiert Sie gerne persönlich zu diesem Thema. Wir stehen Ihnen kompetent, zuverlässig und sorgfältig in allen Fragen der Steuerberatung und der Wirtschaftsprüfung zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns in Freiburg.
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