Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert zum Wegfall der Roaming-Gebühren

Die sogenannten Roaming-Gebühren, also die Zusatzkosten, die Anbieter bisher für das Telefonieren und für die Weiterleitung von Daten und Nachrichten aus dem Mobilnetz im Ausland verlangen konnten, sind seit dem 15.06. 2017 nicht mehr zulässig. Damit ist das Telefonieren in ausländischen Mobilnetzen innerhalb des EU-Raums nicht mehr teurer als im Inland. Aktuell sorgt die Tarifpolitik des Mobilfunk-Anbieters O2 für Irritationen: Bestimmte O2-Kunden mussten feststellen, dass sie nicht automatisch vom freien EU-Roaming profitieren. Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert.

Missbrauch der neuen Roaming-Gebühren soll verhindert werden – die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg berät

Mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren hat die EU-Kommission gleichzeitig die maximalen Großhandelspreise gesenkt, die sich die Betreiber für das Datenroaming gegenseitig in Rechnung stellten. Beabsichtigt wird damit, den Missbrauch der neuen Roaming-Regeln zu verhindern und die Preise im Inland auf einem stabilen Level zu halten. Dazu legten die Verhandlungspartner zum 15.06. 2017 bestimmte Obergrenzen fest (für Anrufe maximal 3,20 Cent pro Minute, für SMS-Nachrichten maximal 1 Cent). Auch wurde eine Senkung der Preisobergrenzen für den Datenverkehr über fünf Jahre von € 7,70 pro GB (ab dem 15.6.2017) und bis zum 1.1.2022 auf € 2,50 beschlossen.
Bestimmte O2-Kunden erhalten das freie EU-Roaming nicht automatisch, sondern müssen ihrem Anbieter eine entsprechende SMS schicken. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv) will, sofern ihre Abmahnung erfolglos sein sollte, gerichtlich gegen O2 vorgehen. Ihrer Ansicht nach verstößt die Vorgehensweise des Anbieters Telefónica Deutschland gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

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