Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an elektronischen Aufzeichnungssystemen – die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert

Die Bundesregierung schiebt dem Steuerbetrug an elektronischen Aufzeichnungssystemen einen Riegel vor. Digitale Unterlagen im Sinne des § 147 Absatz 1 Abgabenordnung, die unter anderem durch elektronische Registrierkassen erstellt wurden, müssen seit dem 01.01.2017 unmittelbar lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg berät Sie gerne persönlich zu den Neuregelungen des Bundesfinanzministeriums.

Steuerhinterziehung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen erschwert – die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg berät

Das seit Januar 2017 geltende Gesetz beendet die Übergangsfrist des BMF-Schreibens von 2010 (BStBl I S. 1342) zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Das neue Gesetz verpflichtet zur Einzelaufzeichnung, d.h. dass aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle laufend zu erfassen, einzeln festzuhalten sowie aufzuzeichnen und aufzubewahren sind. So sollen sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen können.
Aus Zumutbarkeitsgründen davon ausgenommen sind Verkäufe von Waren an eine Vielzahl von unbekannten Personen gegen Barzahlung.

Weitere gesetzliche Änderungen sind für die kommenden Jahre bereits in Beratung: Ab dem 01.01.2018 soll die Möglichkeit der Kassen-Nachschau eingeführt werden. Bezweckt wird damit, dass steuererhebliche Sachverhalte unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen aufgeklärt werden können. Mit dem 1. Januar 2020 sollen elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Ebenfalls zum 01.01. 2020 soll die verpflichtende elektronische Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen eingeführt werden.

Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg informiert Sie fachlich kompetent und sorgfältig zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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