Zur Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter

Die Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter ist rückwirkend zum 01.01.2021 geplant. Damit sollen wirtschaftliche Anreize gesetzt und die Digitalisierung gefördert werden. Aufgrund der Corona-Pandemie können nach den Plänen von Bund und Ländern bestimmte digitale Wirtschaftsgüter wie Computerhardware und Software zur Datenverarbeitung in Zukunft im Anschaffungsjahr steuerlich vollständig geltend gemacht werden.
Wir beraten Sie gerne individuell und ausführlich zu diesem Thema. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg oder einen telefonischen Gesprächstermin.

Geplante Sofortabschreibung – auch im Home-Office von Vorteil

Unter „geringwertigen Wirtschaftsgütern“ versteht man selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher geringwertiger Wirtschaftsgüter können nach der aktuellen Rechtslage bis zur Höhe von 800 € netto sofort abgeschrieben werden. Somit verkürzt sich die Abschreibung des betreffenden Wirtschaftsgutes von bisher mehreren Jahren – zum Beispiel galt bisher für Computerhardware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren – auf ein Jahr.
Aufgrund der Pandemie, so sieht es der aktuelle Beschluss von Bund und Ländern vor, sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 sofort abgeschrieben werden können. Darunter fallen Anschaffungen von Computerhardware, Software und Peripheriegeräten. Deren Sofortabschreibung soll nun im Jahr des Kaufs oder der Herstellung vollständig möglich sein. Diese Regelung ist auch für alle, die im Home-Office arbeiten, von Vorteil.

Gerne beraten wir von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft Sie umfassend zur Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter. Profitieren Sie von unseren fachübergreifenden Mehrfachqualifikationen.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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