Laut einer BFH-Pressemitteilung (Nr. 24/19 vom 02.05. 2019 zum Urteil VIII R 17/6 vom 20.11. 2018) stärkt der Bundesfinanzhof (BFH) das Ehrenamt mit dem obengenannten Urteil. Danach sind Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter steuerlich grundsätzlich absetzbar. Das Team der Dobler DTG in Freiburg berät Sie gerne persönlich zu diesem Thema. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in unserer Kanzlei in Freiburg.
Ehrenamts- und Übungsleitertätigkeiten – was wird steuerlich berücksichtigt?
Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter können laut dem BFH-Urteil vom 20. November 2018 VIII R 17/16 dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Einnahmen den sogenannten Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von 2.400 Euro pro Jahr nicht übersteigen.
Der Kläger hatte im Rahmen seiner Tätigkeit als Übungsleiter Einnahmen in Höhe von 108,00 Euro erzielt, während seine Ausgaben 608,60 Euro betrugen. Den Differenzbetrag in Höhe von 500,60 machte der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung 2013 als Verlust aus selbständiger Tätigkeit geltend. Das Finanzamt akzeptierte diesen Sachverhalt so nicht und argumentierte, dass Betriebsausgaben oder Werbungskosten aus der Tätigkeit als Übungsleiter steuerlich nur dann berücksichtigt werden könnten, wenn sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben den Übungsleiterfreibetrag übersteigen.
Eine andere Auffassung vertrat das Finanzgericht (FG) und gab der erhobenen Klage statt; der BFH teilte die Auffassung des FG und vertrat den Standpunkt, dass ein Übungsleiter, der steuerfreie Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags erzielt, die damit zusammenhängenden Aufwendungen steuerlich geltend machen kann, soweit sie die Einnahmen übersteigen. Sonst, so die Sicht des BFH, würde sich der vom Gesetzgeber bezweckte Steuervorteil für nebenberufliche Übungsleiter zum Steuernachteil umkehren.
Die DTG Dobler Treuhandgesellschaft steht Ihnen kompetent und zuverlässig zu allen steuerlichen Fragen sowie zu Themen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Freiburg.
DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH
Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
Unternehmensberatung