In unserer Gesellschaft ist ehrenamtliche Arbeit für viele Menschen selbstverständlich. Manche Bereiche würden ohne die Arbeit von Freiwilligen – z.B. in der Flüchtlingshilfe, bei der Betreuung alter Menschen oder in Sportvereinen – kaum funktionieren. Der Staat belohnt das freiwillige Engagement steuerlich durch Freibeträge. Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert Sie gerne zu Steuer-Freibeträgen für ein Ehrenamt.
Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale – Steuer-Freibeträge durch Zuwendungsbestätigungen
In der Regel erhalten freiwillige Helfer eine Aufwandsentschädigung für ihre Unkosten, z.B. für Benzin oder für Verpflegung. Außerdem bieten manche Organisationen eine Entschädigung für Lohnausfall an oder Sitzungsgelder für die Teilnahme an Vorstands- oder Aufsichtsratssitzungen. Solche Aufwandsentschädigungen sollten, um in den Genuss von Steuer-Freibeträgen zu kommen, in der Steuererklärung angegeben werden. Die Ehrenamtspauschale (720 Euro pro Jahr) wird für freiwillige und nebenberufliche Arbeit in einer gemeinnützigen, wohltätigen oder kirchlichen Einrichtung gewährt.
Ehrenamtlich Tätige dürfen bis zu 2.400 Euro pro Jahr für bestimmte Tätigkeiten hinzuverdienen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben erhoben werden. Darunter fällt die Pflege von alten, kranken oder behinderten Menschen oder Einsätze im pädagogischen oder künstlerischen Bereich.
Wichtig: Die Pauschale wird jährlich nur einmal gewährt, selbst wenn jemand mehrere Ehrenämter ausübt. Die Kombination von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ist aber möglich, zum Beispiel kann eine Trainer-Tätigkeit in einem Sportverein und zusätzlich als Kassenwart kombiniert werden. Voraussetzung für den Erhalt der Steuer-Freibeträge ist dann die getrennte Vergütung beider Aktivitäten.
Wer seine Vergütung spenden möchte, kann diese Aufwandsspende als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Dazu genügt eine Spendenquittung, also eine Bestätigung über die Höhe der angebotenen Aufwandsentschädigung („Zuwendungsbestätigung“). Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft berät Sie hierzu gerne auch persönlich.
Wir unterstützen Sie in allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin bei uns in Freiburg.
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