Steueränderungen 2019

Im neuen Jahr erwarten den Steuerzahler verschiedene Steueränderungen. Unser Team von Dobler DTG in Freiburg informiert Sie zu den zehn wichtigsten Steueränderungen, die ab Januar 2019 bzw. im Lauf des Jahres greifen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zum Thema Steueränderungen 2019.

Die Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung verlängert sich ab 2019 um zwei Monate (31. Juli; bisher am 31. Mai). Die Frist für Steuerberater verlängert sich entsprechend auf den 28.02. 2020.

Aufwendungen für die Altersvorsorge können steuerlich besser abgesetzt werden. Ab 2018 können bei Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in berufsständige Versorgungswerke maximal 88 Prozent des Höchstbetrages von 24.305 Euro geltend gemacht werden.

Im Gegensatz zu einem Dienstwagen muss ein Dienstfahrrad (auch Elektrofahrräder) vom Arbeitnehmer nicht mehr mit dem geldwerten Vorteil versteuert werden. Die Steuerfreiheit für das Dienstfahrrad ist befristet (Geltung vom 1. Januar 2019 bis Ende 2021).

Bei elektrisch betriebenen Dienstwagen oder Fahrrädern, die auch privat genutzt werden, kann die private Nutzung weiterhin pauschal mit der 1-Prozent-Methode berechnet werden (nun bezogen auf den halben Bruttolistenpreis, nicht mehr auf den vollen).

Der gesetzliche Mindestlohnsatz beläuft sich ab dem 01.01. 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde. Dieser Satz gilt auch für Minijobber.

Mit dem Ansteigen des Grundfreibetrags um 168 Euro auf 9168 Euro soll das Existenzminimum steuerfrei bleiben. Erst bei einem Einkommen über diesem Betrag werden Einkommenssteuern fällig (Ehepartner ab 18.2336 Euro).

Der Kinderfreibetrag erhöht sich 2019 um 96 Euro auf 2490 Euro pro Kind und Elternteil. Dazu kommt der gleichbleibende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von 1320 Euro pro Kind.

Das Kindergeld steigt ab dem 01.07.2019 um 10 Euro auf 204 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind, auf 210 Euro für das dritte Kind und auf 235 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann ab 2019 höhere Umzugs-Pauschalen geltend machen: Neben den Einzelkosten für Makler oder Spedition kann nun auch der Pauschbetrag für „sonstige Umzugskosten“ von der Steuerlast abgezogen werden.

Steuerfreie Jobtickets: Tickets oder Zuschüsse für Arbeitnehmer für den öffentlichen Nahverkehr werden ab 2019 wieder steuerfrei.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhandgesellschaft unterstützt Sie in allen steuerlichen Fragen sowie in der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Freiburg.

DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH
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Wir wünschen unseren Klienten und Geschäftspartnern frohe Weihnahchtstage und einen guten Start ins neue Jahr 2019!