Zur Steuerfreiheit für den INVEST-Zuschuss – die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert

Mit dem sogenannten „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Mai 2013 zunächst unter dem Namen „Investitionszuschuss Wagniskapital“ gestartet, wird das Ziel verfolgt, die Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital zu verbessern. Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg informiert zur Steuerfreiheit für den INVEST-Zuschuss.

Richtlinien-Anpassung und Berücksichtigung nachträglich vorgelegter Freistellungsanträge – die Kanzlei Dobler & Partner in Freiburg berät zum INVEST-Zuschuss

Im April 2014 wurde mit der Umbenennung durch das Bundesministerium auch die maßgebliche Richtlinie angepasst, um den Besonderheiten des deutschen Wagniskapitalmarktes noch besser gerecht zu werden. Nach wie vor sollen verbesserte Finanzierungsbedingungen für junge, innovative Unternehmen durch die Mobilisierung von privatem Wagniskapital erreicht werden.
Für ihre Investments in nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften erhalten Business Angels danach einen Zuschuss von 20% der investierten Summe. Erfasst sind nur Investitionen zwischen 10.000 € und 250.000 €. Die Steuerbefreiung soll verhindern, dass der Zuschuss durch eine Besteuerung teilweise wirkungslos wird.

Bei der Kapitalertragssteuer ist der Abzugsschuldner (in der Regel die Bank) seit Januar 2015 verpflichtet, auch nachträglich vorgelegte Nichtveranlagungsbescheinigungen und Freistellungsaufträge zu berücksichtigen. Die Verpflichtung gilt längstens bis zur Ausstellung der Steuerbescheinigung.

Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg informiert Sie gerne persönlich zum diesem aktuellen Thema. Unser Team berät sorgfältig und kompetent zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns in Freiburg.

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