Steuervorteile beim Kauf von denkmalgeschützten Immobilien

Beim Kauf von Denkmalimmobilien profitieren Käufer von erheblichen Steuervorteilen. Grundsätzlich bietet die Investition in denkmalgeschützte Gebäude mehrere Vorteile, sowohl als sichere Geldanlage wie auch in steuerlicher Hinsicht. In diesem Beitrag informieren wir zu den wichtigsten Fakten.

Unser Team von der Dobler Treuhand Gesellschaft berät Sie gerne individuell und ausführlich zu den Einzelheiten in Bezug auf langfristige Steuervorteile beim Kauf von Denkmalimmobilien. Vereinbaren Sie zunächst einen telefonischen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Freiburg.

Denkmalimmobilien gewähren solide Einnahmen und hohe Steuervorteile

Zu Recht gelten Immobilien als sichere Geldanlage und als verlässlicher Baustein für die Altersvorsorge. Sie unterliegen, abhängig von der Lage und dem Einstandspreis, kaum einem Preisverfall. Experten prognostizieren für den Immobilienmarkt auch für die nahe Zukunft ein anhaltend hohes Preisniveau.

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erwirbt, profitiert von attraktiven Steuervorteilen sowie KfW-Fördermöglichkeiten; außerdem können höhere Mietrenditen erzielt werden.
Anleger kommen in den Genuss einer hohen Abschreibung (Denkmal-Afa) von 12 Jahren sowie einem steuerfreien Veräußerungserlös bei einem Verkauf nach 10 Jahren. Auf der Grundlage von § 7h/7i im Einkommensteuergesetz können Käufer von Denkmalimmobilien etwaige Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die aufgrund einer erhöhten Abschreibung anfallen, mit ihrem zu versteuernden Einkommen verrechnen.
Dabei können innerhalb von 12 Jahren Modernisierungskosten zu 100 % (einschließlich anteiliger Nebenkosten) geltend gemacht werden. Ein Beispiel: während der ersten 8 Jahre können 9 % der Denkmal-Afa und während der restlichen 4 Jahre 7 % genutzt werden. Ebenfalls kann die Abschreibung, die auf den Altbauanteil fällt, geltend gemacht werden (2 % bzw. 2,5 %). In die Berechnung fließen auch Finanzierungskosten und Mieterträge ein.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Investition in eine Denkmalimmobilie Steuervorteile durch einen hohen und beschleunigten Steuerrückfluss innerhalb von 12 Jahren bietet, der im Nachhinein den Kaufpreis bzw. die Tilgung de facto senkt. Zu beachten sind allerdings besondere formale Anforderungen, wie eine behördliche Bescheinigung, die zwingend vor Ausführung von Baumaßnahmen vorliegen muss.

Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

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