Steuervorteile beim Kauf einer Immobilie bieten den Eigentümern vor allem dann Vorteile, wenn sie die Immobilie vermieten, also nicht selbst nutzen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Einzelheiten in Bezug auf langfristige Steuervorteile bei der Vermietung von Immobilien. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in unserer Kanzlei in Freiburg.
Kapitalanlage Immobilien: Steuervorteile und solide Einnahmen
Grundsätzlich sind Immobilien eine sichere Geldanlage und darüber hinaus ein wertvoller Baustein der Altersvorsorge. Es ist zwar damit zu rechnen, dass das derzeitige Preisniveau auf dem Immobilienmarkt in den kommenden Jahren zumindest nicht noch weiter ansteigt. Immobilien unterliegen jedoch – je nach Lage und Einstandspreis – kaum einem Preisverfall.
Vermieter einer Immobilie müssen ihre Mieteinnahmen in der Steuererklärung als Einkommenssteuer deklarieren. Dabei können Vermieter mehrere Möglichkeiten zur Senkung ihrer Steuerlast nutzen. Zu nennen sind hier die Erwerbskosten, die Kosten für eine Renovierung und für die Suche nach Mietern (darunter fallen z. B. Immobilienanzeigen, Maklerhonorar oder die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises etc.).
Erwerbskosten, Reparatur- und Renovierungskosten, Hausnebenkosten möblierte Wohnung
Erwerbskosten: Sie gehören bei Vermietung über die Abschreibung für Anschaffung (AfA) zu den steuerlich abziehbaren Werbungskosten, allerdings nur die Kosten des Gebäudes, nicht der Grund und Boden. Auch die Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar- oder Maklerkosten, gegebenenfalls das Architektenhonorar) können steuerlich geltend gemacht werden.
Reparatur- und Renovierungskosten: Vermieterinnen und Vermieter können diese entweder direkt oder verteilt auf bis zu fünf Jahren steuerlich geltend machen.
Hausnebenkosten: Diese können auf die Mieter umgelegt werden und gelten steuerlich als Einkünfte. Allerdings gehören auch sie zu den steuerlich abziehbaren Werbungskosten.
Vermietung einer möblierten Wohnung: Hierbei können die Einrichtungskosten für Mobiliar und Ausstattung bis zu einem Betrag von 800 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Anwaltsgebühren und Prozesskosten: Auch diese können, falls sie in Zusammenhang mit der Vermietung stehen, steuerlich geltend gemacht werden.
Unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg bespricht Ihre Fragen zu gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie fachkundig zu allen steuerlichen Themen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.
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