Welche Fakten für die Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) sprechen, haben wir in den letzte beiden News-Beiträgen bereits erläutert. Heute beleuchten wir, was Unternehmen und Betriebe, die nun vor der Einführung eines TCMS stehen, beachten sollten. Gerne berät Sie unser Team von der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg persönlich zu diesem wichtigen Thema.
TCMS – worauf Sie bei der Einführung achten sollten
Die wichtigste Bedingung, die bei der Einführung eines TCMS erfüllt werden muss, ist die Anpassung des Systems an das Unternehmen; es sollte sogar quasi aus dem Unternehmen heraus entwickelt werden. Die Betriebsgröße und die Branche spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Die spezifische Unternehmenstätigkeit muss sehr genau erfasst werden, um daraus konkrete Risiken und Problemfelder in den einzelnen Abteilungen benennen zu können. Hier kann ein TCMS greifen und sinnvolle Lösungen aufzeigen. Steuerlich relevante Maßnahmen werden genauer erfasst; oft sind das Vorgänge, die in der Praxis schon angewandt, aber noch nicht dokumentiert wurden. Auch die Aufstellung eines Leitfadens mit Feedback- und Kontrollmechanismen kann hier als Beispiel genannt werden.
Die klare Unterstützung der Unternehmensleitung bei der Erarbeitung und Aktivierung der genannten Maßnahmen ist ebenso wichtig wie die Einbindung der Mitarbeiter – in allen Phasen der Einführung. Fehlt diese uneingeschränkte Unterstützung aus der Leitungsebene, ist die Gefahr sehr groß, dass ein zögerlich eingeführtes TCMS nie wirklich in der Praxis funktionieren wird.
Unser Team der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg vertieft das Thema TCMS gerne persönlich mit Ihnen. Wir informieren Sie auf Wunsch individuell und fachkundig zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.
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