Soll ein Tax Compliance Management System (TCMS) eingeführt werden und falls ja, in welcher Form? Das Thema TCMS beschäftigt vor allem jene Unternehmen, die bis jetzt noch keines nutzen. Die Zurückhaltung ist angesichts der damit verbundenen zusätzlichen Belastung bezüglich Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten nachvollziehbar. Sicher ist aber, dass individuell zugeschnittene und risikoorientierte TCMS auf lange Sicht Prozesse verschlanken, Kompetenz bündeln und Schwächen entgegenwirken, die sich im Lauf der Zeit eventuell eingeschlichen haben. Sogar Kosteneinsparungen sind so durchaus möglich.
Zu diesem wichtigen und komplexen Thema informieren wir in mehreren Beiträgen. Die DTG Dobler Treuhand Gesellschaft in Freiburg berät Sie gerne indivuduell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten zum Thema TCMS.
Tax Compliance Management Systeme bieten Vorteile
Ein gutes Beispiel für die Bedeutung eines TCMS ist eine Betriebsprüfung: Stellt der Prüfer beispielsweise Mehrsteuern fest, muss er die Information an die Bußgeld- und Strafsachenstelle weiterleiten. Eine Angelegenheit, die ein TCMS verhindert hätte. Dasselbe gilt für ein vom Computerprogramm falsch gesetztes Häkchen oder für eine nachträglich verbuchte Rechnung. Steuerlicher Berichtigungsbedarf wirft immer auch die Frage auf, ob der Fehler aus Leichtsinn oder mit Vorsatz entstanden ist.
Vor steuerlichen Korrekturen dieser Art ist auch ein gut geführtes Unternehmen nicht gefeit. Aus diesem Grund ist die Einrichtung eines TCMS als innerbetriebliches Kontrollsystem sinnvoll und in der Zukunft unerlässlich. Wer als Unternehmer Fehler entdeckt und gegebenenfalls über eine Selbstanzeige nachdenken muss, kann sich mit einem installierten TCMS gegen den Vorwurf von Vorsatz und Leichtfertigkeit schützen.
Unser Team der DTG Dobler Treuhand Gesellschaft mbH in Freiburg informiert Sie individuell und fachkundig zu allen steuerlichen Fragen sowie der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.
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